Entscheidungen zu § 81 Abs. 7 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2013/10/24 2010/15/0090

Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Neben seinen Einkünften aus selbständiger Arbeit (Gewinnanteile aus einer Kanzleigemeinschaft) erklärte er für das Streitjahr 1994 u. a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (aus Beteiligungen an verschiedenen, gewerblich tätigen Personengemeinschaften). Nach einer auch das Streitjahr 1994 umfassenden Außenprüfung setzte das Finanzamt die Einkommensteuer 1994 mit Bescheid vom 12. August 1998 gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig fest. Der dagegen erhobenen Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.10.2013

TE Vwgh Erkenntnis 2000/8/2 99/13/0209

Aus der Beschwerde und dem ihr in Kopie angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer, dem mit Beschluss des Bezirksgerichtes vom 21. März 1996 in der Person des Beschwerdevertreters ein einstweiliger Sachwalter beigegeben worden war, war bis Oktober 1996 Gesellschafter einer OEG. Mit Bescheid des Finanzamtes wurde Karl-Heinz S. im Sinne des § 81 Abs. 2 BAO von Amts wegen zum Vertreter mit Wirkung für die Gesamtheit bestellt. Der Beschw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.08.2000

RS Vwgh 2000/8/2 99/13/0209

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §81 Abs2;BAO §81 Abs6;BAO §81 Abs7;BAO §81 Abs8;BAO §92;
Rechtssatz: Der in § 81 Abs 7 und § 81 Abs 8 BAO angeführte Widerspruch hat weder die Bestellung eines Zustellbevollmächtigten, noch deren Art, welche nach § 81 Abs 2 BAO vorgegeben ist, zum Inhalt. Es handelt sich dabei nicht um ein als zulässig normiertes Rechtsmittel gegen einen Bescheid, son... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.08.2000

RS Vwgh 2000/8/2 99/13/0209

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §81 Abs2;BAO §81 Abs6;BAO §81 Abs7;BAO §81 Abs8;BAO §92;
Rechtssatz: Die Verständigung über die Bestellung einer Person zum gemeinsamen Vertreter ist kein Bescheid. Dies ändert jedoch nichts daran, dass (anlässlich der Verständigung) die Erhebung von Einwendungen gegen die Vertreterbestellung oder Anträge auf anderweitige Vertreterbestellung zulässig ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.08.2000

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