Der Beschwerdeführer war bis zum 13. Juni 1996 Geschäftsführer der T-GmbH. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde er im Instanzenzug zur auf § 9 Abs. 1 iVm § 80 BAO gestützten Haftung für Abgabenschulden der T-GmbH in Höhe von 1,279.248,35 S herangezogen. Es handelt sich dabei um Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Säumniszuschläge, Dienstgeberbeitrag, Pfändungsgebühren, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kammerumlage, Kraftfahrzeugsteuer und Straßenbenützungsabgabe. Der Fälligk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit den angefochtenen Bescheiden im Instanzenzug als Haftungspflichtiger gemäß §§ 9 und 80 BAO für Abgabenschulden in Anspruch genommen, und zwar mit dem erstangefochtenen Bescheid für Abgaben der H-GmbH & Co KG im Ausmaß von 243.070,40 S (davon Umsatzsteuer, Säumniszuschlag, Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Exekutionsgebühren, Verspätungszuschlag und Kammerumlage im Ausmaß von 241.923,20) und mit dem zweitangefochtenen Bescheid für Abgaben der H-GmbH im ... mehr lesen...
Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/16/0299 E 27. Jänner 1999 Rechtssatz: Hatte der Geschäftsführer Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Gesellschafterschulden nicht ausreichten, so ist er nur dann haftungsfrei, wenn er im Verwaltungsverfahren nachweist, daß er die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat (Hinweis EB E 21.1.1991, 90/15/0055).... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §18;
Rechtssatz: Mit der Bestellung einer Person zum Geschäftsführer wird dieser auch die Pflicht zur Erfüllung der abgabenrechtlichen Vorschriften übertragen. Der Geschäftsführer hat insbesondere dafür zu sorgen, daß die Abgaben aus den Mitteln der Gesellschaft entrichtet werden. ... mehr lesen...
Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/16/0299 E 27. Jänner 1999 Rechtssatz: Im Falle der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Gesellschaft ist es Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht Sorge getragen hat, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung annehmen darf. In der Regel wird nämlich nur der Geschäftsführer jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung der ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;StGB §156;StGB §159;
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen, es seien "praktisch" keine Einnahmen erfolgt, der Geschäftsführer habe sich nicht der Gefahr der Gläubigerbevorzugung aussetzen wollen und deshalb keine Zahlungen auf die Abgabenschulden geleistet, wird nicht dargetan, daß die Ges... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §311 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1 idF 1995/470;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0133
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/16/0335 E 27. Jänner 1999 ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/19 97/15/0115 1 Stammrechtssatz Im Falle der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Gesellschaft ist es Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht Sorge getragen hat, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53;BAO §224 Abs1;BAO §4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §151;KO §156 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0133
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/16/0335 E 27. Jänner 1999 ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/16/0299 E 27. Jänner 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/29 92/17/0042 4 Stammrechtssatz Wenn die Behauptung und Konkretisierung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten zur Verfügung... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;
Rechtssatz: Nimmt der Geschäftsführer die steuerlichen Agenden nicht selbst wahr, sondert überträgt sie an Dritte, wird er dadurch nicht vom Haftungsrisiko befreit. Es treffen ihn Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung Haftungsfolgen zeitigen kann. Die Tätigkeit der herangezogenen Personen is... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/19 97/15/0115 2 Stammrechtssatz Hatte der Geschäftsführer Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Gesellschafterschulden nicht ausreichten, so ist er nur dann haftungsfrei, wenn er im Verwaltungsverfahren nachweist, daß er die v... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/16/0299 E 27. Jänner 1999
Rechtssatz: Gegen die Gleichbehandlungspflicht verstößt ein Geschäftsführer, der Abgaben bei Fälligkeit nicht vollständig entrichtet, insoweit nicht, als die Mittel, die ihm zur Verfügung stehen, nicht für die Tilgu... mehr lesen...
1.1. Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 26. Februar 1993, Zl. 91/17/0119, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochtenen Berufungsbescheid der Abgabenberufungskommission der Bundeshauptstadt Wien, soweit er die Haftung für Vergnügungssteuer und Nebenansprüche betraf, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, im übrigen (Haftung für Getränkesteuer) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verf... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2 idF 1989/033;GetränkesteuerGNov Wr 1989/033;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §7 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs4 idF idF 1989/033; ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2 idF 1989/033;GetränkesteuerGNov Wr 1989/033;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs4 idF 1989/033;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde belastet ihren Haf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Zeitraum Juni 1988 bis Jänner 1990 Geschäftsführer einer GmbH. Mit Schreiben vom 21. Juni 1995 wurde dem Beschwerdeführer vom Finanzamt mitgeteilt, daß auf dem Abgabenkonto dieser Gesellschaft Abgabenrückstände in Höhe von rund S 3,9 Millionen aushafteten, deren Einbringung bisher vergeblich versucht worden sei. Sollte die Abgabenschuld nicht abgestattet werden können, so würde der Beschwerdeführer gemäß § 9 BAO als Geschäftsführer zur Haftung herangez... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §245 Abs2;BAO §248;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 248 letzter Satz BAO soll iVm § 245 Abs 2 BAO sicherstellen, daß der zur Haftung Herangezogene in Kenntnis der relevanten Grundlagen des Abgabenbescheides innerhalb offener Rechtsmittelfrist eine begründete Berufung gegen den Abgabenbescheid erheben kann. Diese... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §248;BAO §289 Abs2;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Die Beh ist zur Abweisung der Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht schon allein deshalb berechtigt, weil es der haftungspflichtige Geschäftsführer einer Gesellschaft unterließ, sich von der Richtigkeit der
Begründung: des Haftungsbescheides - sei es durch Akte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis 8. Jänner 1988 Geschäftsführer der jeweiligen Komplementär GmbH einer Kommanditgesellschaft (im folgenden KG), über deren Vermögen mit Beschluß des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 30. September 1991 der Konkurs eröffnet wurde. Mit Beschluß vom 30. April 1993 wurde der Konkurs aufgehoben und in der Folge die Löschung der KG im Firmenbuch durchgeführt. Mit Bescheid vom 14. Juni 1993 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer als Haftungspflichtigen gemäß d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH ist es Sache des Vertreters darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat. Reichen die vorhandenen Mittel zur Befriedigung sämtlicher Gläubiger nicht aus, hat der Vertreter darzutun, daß er den Abgabengläubiger bei ... mehr lesen...
Der Sachverhaltsschilderung des angefochtenen Bescheides ist zu entnehmen, daß der Beschwerdeführer mit dem erstinstanzlichen Bescheid vom 23. Februar 1996 als Geschäftsführer der N-GmbH für Vergnügungssteuerschulden in der Höhe von S 295.905,--, die im Zeitraum April 1989 bis Juli 1992 entstanden seien, haftbar gemacht wurde. Eine dagegen eingebrachte Berufung sei ausschließlich damit begründet, daß die Primärschuldnerin niemals Steuerschuldnerin gewesen sei, weshalb auch eine Haftun... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150124.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis 25. Juni 1993 Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenüber dieser Gesellschaft hatte das Zollamt Wien am 15.1.1993 (im angefochtenen Bescheid unrichtig wiedergegeben mit: 23.3.1993) einen Bescheid erlassen, mit dem gemäß § 13 Abs. 2 des Integrations-Durchführungsgesetzes 1988, BGBl. Nr. 623/1987 an Zoll S 316.728,-- und an Einfuhrumsatzsteuer S 60.194,-- nachgefordert wurden. Unter Hinweis darauf, daß die Zollschuld gemäß § 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der zur Haftung Herangezogene auf einen Erfolg der von der Gesellschaft erhobenen Berufung vertraute, vermag ihn keinesfalls zu exkulpieren (Hinweis E 18.12.1997, 96/15/0269), weil im vorliegenden Fall dem Berufungsbescheid nicht die Aufgabe zukam, die ex lege entstandenen Abgaben der Gesellschaft geg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz35/05 Sonstiges Zollrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;IDG §13 Abs3;ZollG 1988 §174 Abs3 litc;ZollG 1988 §174 Abs4;ZollG 1988 §175 Abs1;
Rechtssatz: Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel zur Verfügung hatte, bestimmt sich danach, wann die Abgaben bei Beachtung der abgabe... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates Graz vom 6. März 1995 wurde der Beschwerdeführer als Obmann des Vereines U gemäß § 7 Abs. 1 der Steiermärkischen Landesabgabenordnung 1963 für die auf den Zeitraum Mai 1990 bis April 1993 und September 1993 entfallende Lustbarkeitsabgabe (für den Betrieb von Glückspielautomaten) zur Haftung herangezogen. Der Beschwerdeführer sei als Obmman des Vereines dessen verantwortlicher Vertreter. Der Verein habe vom Mai 1990 bis zum April 1993 und im September 1993 ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Stmk 1963 §57 Abs1;LAO Stmk 1963 §7 Abs1;
Rechtssatz: Für die Haftung wegen pflichtwidriger Unterlassung der Abgabenentrichtung kommt es nicht darauf an, ob die Abgabenschulden in der Bilanz ausgewiesen werden bzw ausgewiesen werden müssen. Ebenfalls nicht entscheidungsrelevant ist die Frage, ob... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Stmk 1963 §57 Abs1;LAO Stmk 1963 §7 Abs1;
Rechtssatz: Eine auf § 7 Stmk LAO gestützte Haftungsinanspruchnahme setzt voraus, daß die rückständigen Abgaben uneinbringlich wurden und dies auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Vertreters zurückzuführen ist. Das Tatbestandsmerkmal "... infolge s... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 25. Juli 1995 wurde der Beschwerdeführer gemäß §§ 7, 54 WAO für den Rückstand von Lohnsummensteuer in der Höhe von S 50.759,-- für einen näher bezeichneten Verein für den Zeitraum Jänner 1985 bis Dezember 1990 und November 1994 haftbar gemacht und aufgefordert, diesen Betrag zu entrichten. Der Beschwerdeführer sei Präsident des genannten Vereins und habe die ihm auferlegten Pflichten verletzt. Er sei daher für den Rückstand haftb... mehr lesen...