Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;
Rechtssatz: Gem § 9 BAO sind die Voraussetzungen für die Haftung eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtver... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid verpflichtete die belangte Behörde den Beschwerdeführer gemäß § 9 iVm § 80 BAO zur Zahlung aushaftender Abgabenschuldigkeiten (Umsatzsteuer 1991, Umsatzsteuervorauszahlungen Dezember 1993 bis Februar 1994, Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Jänner 1994, sowie Säumniszuschlag) der B GmbH & Co KG. Zur Begründung: führte die belangte Behörde nach Wiedergabe des Verfahrensganges aus, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit Gründung einer GmbH im Jahr 1988 deren Gesellschafter und einziger Geschäftsführer. Mit Beschluss vom 20. November 1992 wurde über das Vermögen der GmbH der Konkurs eröffnet, der mit Beschluss vom 23. Dezember 1993 aufgehoben wurde. Mit Bescheid vom 5. März 1993 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer für aushaftende Abgabenschulden der GmbH als Haftenden gemäß § 9 Abs 1 iVm § 80 Abs 1 BAO in Anspruch. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Beru... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Mit der pauschalen Behauptung einer Gleichbehandlung aller Gläubiger kommt ein Geschäftsführer seiner Verpflichtung, die anteilige Befriedigung der Abgabenforderungen nachzuweisen, nicht nach. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1996150049.X07 Im RI... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0025 E 3. Juli 1996 RS 1 Stammrechtssatz Eine der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Vertreters eines Abgabepflichtigen zur Haftung iSd § 9 BAO ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 9... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §69;
Rechtssatz: Wird eine Abgabe nicht entrichtet, weil der Vertretene überhaupt keine liquiden Mittel hat, so trifft den Vertreter kein Verschulden iSd § 9 Abs 1 BAO. Ein Verschulden des Geschäftsführers am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft ist für die abgabenrechtliche Haftung ebensowenig ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §156;KO §66;
Rechtssatz: Die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Abgabenschuldners stellt schon wegen der für die Konkurseröffnung geforderten Zahlungsunfähigkeit bzw Überschuldung (§§ 66f KO) ein starkes Indiz für die zumindest teilweise Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung dar. Nach Ab... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Vertreter haftet nicht für sämtliche Abgabenschulden des Vertretenen in voller Höhe, sondern - was sich aus dem Wort "insoweit" in § 9 BAO eindeutig ergibt - nur in dem Umfang, in dem eine Kausalität zwischen der (schuldhaften) Pflichtverletzung des Vertreters und dem Entgang von Abgaben besteht. Reichten somit di... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/15/0006 E 20. November 1996 RS 2 Stammrechtssatz Die Beurteilung, ob die Haftung dem Grund nach zu Recht besteht, obliegt im Berufungsverfahren der Berufungsbehörde; sie hat dabei grundsätzlich von der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer En... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §156 Abs1;KO §156;VwGG §13 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 20/2002, 511 bis 518;
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
93/15/0006 E 20. November 1996 RS 3;
95/15/0064 E 19. März 1998 RS 1;
95/16/0077 E 26. J... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1295;ABGB §1301;AusgleichsO §48;AusgleichsO §53 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §151;KO §156 Abs1;VwGG §13 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 20/2002, 511 bis 518;
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
93/15/0006 E 20. Nov... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §66;
Rechtssatz: Die Uneinbringlichkeit der Abgaben liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (Hinweis E 8.11.1978, 1199/78; Hinweis Ritz, Kommentar zur BAO/2, Tz 5f zu § 9). Aus der Konkurseröffnung allein ergibt sich zwar noch nicht zwingend die Uneinbring... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53 Abs1;BAO §224 Abs1;BAO §303;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;B-VG Art7 Abs1;KO §151;KO §156 Abs1;VwGG §13 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 20/2002, 511 bis 518;
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
93/15/0006 E 20... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;KO §12;KO §30;KO §31; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 92/14/0125 1
(hier nur zweiter und dritter Satz) Stammrechtssatz Die Haftung der Vertreter des Abgabepflichtigen (der GmbH) nach § 9 BAO wird durch den ca zwei Monate nach Übernahme der Geschäftsführung gestellt... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 5. Juni 1997 hielt die Abgabenbehörde erster Instanz dem Beschwerdeführer vor, er sei bis zur Konkurseröffnung am 21. August 1996 Geschäftsführer der RWF-GmbH gewesen. Es sei beabsichtigt, ihn gemäß den §§ 54 Abs 1 und 7 Abs 1 WAO für von dieser GmbH nicht entrichtete Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt S 53.432,-- haftbar zu machen. Im Einzelnen handle es sich dabei um folgende Rückstände: "Kommst/DGA 1-12/95 S 35.703,-- lt. Erkl. v. 5.3.19... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist Folgendes zu entnehmen: Mit Haftungsbescheid vom 19. November 1997 zog das Finanzamt die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der Komplementärgesellschaft der K. GmbH & Co KG für aushaftende Abgabenschulden dieser Kommanditgesellschaft zur Haftung heran. Am 29. Dezember 1997 erhob die Beschwerdeführerin gegen den Haftungsbescheid Berufung. Mit 2. Jänner 1998 wurde über das Vermögen de... mehr lesen...
Index: 23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §1;BAO §215 Abs1;BAO §215 Abs2;BAO §216;BAO §224 Abs1;BAO §254;BAO §7 Abs1;BAO §80 Abs1;
Rechtssatz: Wenn der Berufung des Verpflichteten gegen den Haftungsbescheid nach Erlassung des angefochtenen Abrechnungsbescheides Folge gegeben wurde, weil die Primärschuld zufolge nachträglicher rechtskräftiger A... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040;
Rechtssatz: Ist betreffend die nicht zeitgerechte Entrichtung der Abgaben von einer schuldhaften Verletzung der Vertreterpflichten auszugehen, ist auch der notwendige Rechtswidrigkeitszusammenhang mit einer später eingetreten... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/11/20 96/15/0047 1
Zusatz: Den Vertreter, der die Unmöglichkeit der Erfüllung der ihm
obliegenden Pflichten behauptet, trifft dabei eine qualifizierte
Behauptungslast und Konkretisierungslast. Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Der im Spruch: genannte Gemeinschuldner war Geschäftsführer der H. GmbH. Sein Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen dieser Gesellschaft wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 25. August 1997 mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen. Mit Beschluss dieses Gerichtes vom 24. Oktober 1997 wurde über sein Vermögen der Konkurs eröffnet und der beschwerdeführende Rechtsanwalt zum Masseverwalter bestellt. Mit dem dem Beschwerdeführer zugestellten Bescheid ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum 31. Mai 1998 Geschäftsführer der G-GmbH, über deren Vermögen am 11. September 1998 der Konkurs eröffnet worden ist. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 Abs. 1 BAO zur Haftung für die aushaftende Abgabenschulden der G-GmbH von 224.745 S (Umsatzsteuer 1997) herangezogen. Im angefochtenen Bescheid wird u.a. ausgeführt, die ausständige Abgabenforderung sei eine Umsatzsteuernachforderung, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war vom 20. September 1989 bis 20. November 1990 Obmann des Vereines "V.-Gesellschaft zur Förderung der Unterhaltung". Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg vom 21. Juli 1993 wurde der Verein aufgelöst und in der Folge gelöscht. Aufgrund der Ergebnisse einer im Jahr 1992 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung betreffend den genannten Verein nahm das Finanzamt mit Bescheid vom 7. November 1995 den Beschwerdeführer gemäß den §§ 9... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 Abs. 1 BAO zur Haftung für aushaftende Abgabenschulden der I-GmbH herangezogen. Er sei vom 9. Jänner 1989 bis zur Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der I-GmbH (am 27. März 1995) alleiniger Geschäftsführer dieser Gesellschaft gewesen. Soweit die Abgabenschulden die Konkursquote (3,08 %) überstieg... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr in Kopie angeschlossenen angefochtenen Bescheid war der Beschwerdeführer neben Franz E selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der EC GmbH, welche Komplementärgesellschaft der EC KG war. Im Mai 1997 wurde über das Vermögen der EC KG der Konkurs eröffnet, welcher im Mai 1998 nach Verteilung des Vermögens (Quote rd 3 %) aufgehoben wurde. Im Juli 1997 erließ das Finanzamt einen Bescheid, mit welchem es den Beschwerdeführer für aus... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war vom 10. Juni 1991 bis 15. März 1992 Obfrau des Vereines "V.-Gesellschaft zur Förderung der Unterhaltung". Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg vom 21. Juli 1993 wurde der Verein aufgelöst und in der Folge gelöscht. Aufgrund der Ergebnisse einer im Jahr 1992 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung betreffend den genannten Verein nahm das Finanzamt mit Bescheid vom 7. November 1995 die Beschwerdeführerin gemäß den §§ 9 und 80 BA... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/18 89/17/0083 4 Stammrechtssatz Auch Unkenntnis in steuerlichen Angelegenheiten vermag den Geschäftsführer einer GmbH nicht zu exkulpieren (Hinweis E 25.11.1980, 1383/80; E 26.1.1982, 81/14/0083, 81/14/0169). Eu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Wird ein zur Vertretung einer juristischen Person Berufener an der Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten gehindert, hat er die Behinderung der Ausübung seiner Funktion sofort abzustellen und - wenn sich dies als erfolglos erweist - seine Funktion nieder zu legen. Tut er dies nicht, ist ihm ein gem § 9 BAO relevantes ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Das Fehlen von Aufzeichnungen bei Übernahme einer Vertreterstellung muss ein Anlass sein, Nachforschungen über allfällige Verbindlichkeiten des zu vertretenden Vereins anzustellen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998140171.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §224 Abs3;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Geltendmachung der Haftung setzt die Erlassung des Abgabenbescheides gegenüber dem Primärschuldner nicht voraus. Dies folgt ua aus § 224 Abs 3 BAO, der die erstmalige Geltendmachung eines Abgabenanspruches anlässlich der Erlassung eines Haftungsbescheides bis zur Verjährung des Rechtes ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1988 §78 Abs3;
Rechtssatz: Die Unterlassung der Abfuhr der Lohnsteuer für ausgezahlte Löhne kann im Hinblick auf § 78 Abs 3 EStG 1988 nicht mit dem Hinweis der nicht ausreichenden Mittel als unverschuldete Pflichtverletzung gewertet werden. European Case Law Identi... mehr lesen...