Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/13/0052 E 29. Jänner 2003 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/17/0280 E 25. Oktober 1996 RS 4 Stammrechtssatz Die Beauftragung eines Steuerberaters mit den Abgabenangelegenheiten der GmbH enthebt den ... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 26. Juni 2001 machte der Magistrat der Stadt Wien den Beschwerdeführer als den Geschäftsführer einer näher bezeichneten GmbH für den Rückstand dieser GmbH an Anzeigenabgabe für den Zeitraum März 1998 bis Februar 2000 in der Höhe von S 299.347,50 (EUR 21,754,43) gemäß §§ 7 und 54 WAO haftbar und forderte ihn auf, diesen Betrag binnen einem Monat ab Zustellung des Bescheides zu entrichten. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte der Bes... mehr lesen...
1.1. Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 26. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer "gemäß § 7 und § 54 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" für den Rückstand an Lohnsummensteuer der W-Gesellschaft mbH (im Folgenden: GmbH) in der Höhe von S 15.042,-- für den Zeitraum 1988 bis Juli 1989 haftbar gemacht und zur Zahlung dieses Betrages aufgefordert. Der Beschwerdeführer erhob Berufung gegen diesen Besch... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 23. August 1996 wurde der Beschwerdeführer "gemäß §§ 7 und 54 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der geltenden Fassung," für den Rückstand an Anzeigenabgabe der Sch Ges.m.b.H. in Liquidation in der Höhe von S 45.913,-- für den Zeitraum August 1992 bis Dezember 1992 haftbar gemacht und aufgefordert, diesen Betrag binnen einem Monat ab Zustellung zu entrichten. Der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die den Vertreter betreffende Behauptungs- bzw. Nachweispflicht kann nicht so aufgefasst werden, dass die Abgabenbehörde jedweder Ermittlungspflicht entbunden wäre. Die daraus ableitbare Pflicht des Vertreters, am Ermittlungsverfahren betreffend das Fe... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Beauftragung eines Steuerberaters mit den steuerlichen Agenden kann den Geschäftsführer der GmbH nicht exkulpieren (Hinweis E 6. August 1996, 92/17/0186). Die Betrauung einer Abteilung eines Konzernunternehmens mit der Abgabenberechnung und Abführu... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nach der hg. Rechtsprechung nicht Rechtsvoraussetzung für die Heranziehung eines Vertreters als eines Haftungspflichtigen, dass die Abgabenschuldigkeiten des Vertretenen nicht nur bei diesem, sondern auch bei den früheren Vertretern nicht einbri... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;B-VG Art130 Abs2;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertritt, ist zwar die Geltendmachung der Haftung in das Ermessen der B... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/17/0042 E 29. Jänner 1993 RS 3 Stammrechtssatz Gegen die Gleichbehandlungspflicht verstößt ein Geschäftsführer, der Abgabenschulden bei Fälligkeit nicht vollständig entrichtet, dann nicht, wenn die Mi... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Pflicht zur Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten endet nicht mit dem Zeitpunkt der Entstehung der (Abgabenzahlungs-)Schuld, sondern erst mit deren Abstattung. Der Primärschuldner bleibt verpflichtet, Abgabenschuldigkeiten, mit deren Abfuhr bzw. Ei... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift, der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides und weiteren vom Beschwerdeführer der Beschwerdeschrift angeschlossenen Beilagen ergibt sich Folgendes: Mit Haftungsbescheid vom 25. Oktober 2001 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 Abs. 1 BAO in Verbindung mit § 80 BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten einer Winzergenossenschaft an Umsatzsteuer für die Zeiträume "11/97, 01/98, 02/98 und 1998" im Gesamtbetrag von S 477.975,-- mit der B... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. Februar 1992 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der D GesmbH für aushaftende Abgabenschuldigkeiten (Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer für 1988 und 1989, Lohnsteuer 1990 und Umsatzsteuer für Juni 1991 im Gesamtbetrag von 291.871 S) zur Haftung herangezogen und aufgefordert, diesen Betrag zu entrichten. In der dagegen erhobenen Berufung brachte der Beschwerdeführer vor, die D GesmbH sei erheblich überschuldet und er sei als Geschäftsführe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0149 E 29. März 2001 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, die
Gründe: darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0233 E 28. Mai 2002 RS 1
(hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat. Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0207 E 19. Februar 2002 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes begründet es ein haftungsrelevantes Verschulden des Vertreters einer Gesellschaft, wenn der Vertreter eine solche Beschränkung seiner Befugnisse in Kauf nimmt, welche die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung dem Abgabengläubiger gegenüber in Fr... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 17. Jänner 1995 wurde die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der V GmbH für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der GmbH (laut beiliegender Rückstandsaufgliederung) zur Haftung herangezogen und aufgefordert, die entsprechenden Beträge zu entrichten. Der steuerliche Vertreter der Beschwerdeführerin erhob Berufung und brachte vor, dass Anfang Dezember 1994 sämtliche Geschäftsunterlagen, inklusive PC und Buchhaltungsunterlagen vom Landesgericht E... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 23. Dezember 1999 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer als Haftungspflichtigen gemäß § 9 Abs. 1 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der M GmbH im Ausmaß von insgesamt S 209.458,13 (Umsatzsteuer Dezember 1998 bis Februar 1999; Dienstgeberbeitrag 1998 und März 1999, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 1998 und März 1999, Lohnsteuer März 1999 und Säumniszuschläge) in Anspruch. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Haftung im Ausmaß von 75 % d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. November 1996 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der A GmbH gemäß §§ 9, 80 BAO für deren aushaftende Abgabenschuldigkeiten zur Haftung herangezogen und aufgefordert, die entsprechenden Beträge zu entrichten. In der Begründung: wurde ausgeführt, dass auf Grund der am 15. Dezember 1994 erfolgten Eröffnung eines Ausgleichsverfahrens und der am 20. März 1996 erfolgten Eröffnung eines Anschlusskonkurses, aber auch auf Grund der Aussagen des Beschwerdeführers... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Für die Frage des Verschuldens ist es unerheblich, ob der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der vertretenen GmbH rechtzeitig gestellt wurde (Hinweis E VS 22. September 1999, 96/15/0049). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2000150081.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/17/0420 E 20. September 1996 VwSlg 7120 F/1996 RS 2
(hier ohne Klammerausdruck im RS-Text) Stammrechtssatz Wird eine Abgabe nicht entrichtet, weil der Vertretene (im Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgabe) überhaupt keine liquiden Mittel hat, so verletzt der Vertreter dadurch keine abgabenrechtlic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle der Benachteiligung des Abgabengläubigers erstreckt sich die Haftung des Vertreters nur auf jenen Betrag, um den bei gleichmäßiger Behandlung der Verbindlichkeiten die Abgabenbehörde mehr erlangt hätte, als sie infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich bekommen hat. Der Nachweis, welch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0233 E 28. Mai 2002 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat. Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuwe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß den §§ 9 und 80 BAO als Haftungspflichtiger für aushaftende Abgabenschulden der S GesmbH im Ausmaß von S 110.088,-- (überwiegend Umsatzsteuerzahllasten und Lohnabgaben) herangezogen. Zur Begründung: führte sie im Wesentlichen - soweit für das Beschwerdeverfahren maßgeblich - aus: Die S GesmbH sei am 24. Februar 1992 gegründet worden, der Beschwerdeführer sei seit 26. April 1994 selbständig vertre... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Ist der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer für die Abgabenangelegenheiten nicht zuständig gewesen, musste ihm eine fehlende Gutschrift auf dem Abgabenkonto (weder die Normverbrauchsabgabe noch die Vorsteuer sind auf das Abgabenkonto überwiesen worden) auch nicht auffallen. Daran ändert nichts, dass er den Antra... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Den Erkenntnissen des VwGH vom 22. April 1998, 98/13/0057, und vom 26. Mai 1998, 97/14/0080, lagen nicht Fälle einer Agendenverteilung zwischen Geschäftsführern zu Grunde, sondern die Betrauung einer nicht geschäftsführenden Person (eines Prokuristen im einen Fall bzw des Vaters der Geschäftsführerin im anderen Fall) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Sind mehrere potentiell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Verletzt der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter seine eigenen Pflichten dadurch grob, dass er trotz Unregelmäßigkeiten des zur... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §156 Abs1;KO §156;VwGG §13 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0049 E VS 22. September 1999 RS 10 Stammrechtssatz Eine rechtskräftige Bestätigung eines Ausgleichs (Zwangsausgleichs) des Prim... mehr lesen...
Im Ergebnis einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer in seinem Bericht u.a. fest, dass das Vorstandsmitglied J. W. für die Jahre 1994 bis 1996 Bezüge in der Höhe von insgesamt 9,900.000 S bezahlt erhalten habe und es seine Aufgabe gewesen sei, das Unternehmen zu leiten und zusätzlich im Betrieb operativ tätig zu sein. Das Finanzamt setzte entsprechend den Prüferfeststellungen mit Bescheid vom 2. April 1998 u.a. den Dienstgeberbeitrag zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die Haftung des (hier mit 87,5 % an der Aktiengesellschaft beteiligten) Vorstandsvorsitzenden n... mehr lesen...