Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred W***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (I) und nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred W***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, FinStrG (römisch eins) und nach Paragraph 33, Absatz 2, Litera a, FinStrG (römisch zwei) schuldig erkannt. Danach hat er im Bereich des Finanzamtes Linz I. unter Verletz... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13. Mai 1925 geborene Frächter Helmut F*** des Vergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG. schuldig erkannt (irrig auch nach "Abs 3 lit a und b", denn § 33 Abs 3 FinStrG. enthält bloß Legaldefinitionen, die Tatbestände sind in den Absätzen 1, 2 und 4 umschrieben: LSK. 1984/97). Darnach hat er in Bruck an der Mur vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtab... mehr lesen...
Norm: BAO §48a Abs4 lita FinStrG §208 BAO § 48a heute BAO § 48a gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2025 BAO § 48a gültig von 23.01.2021 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2021 BAO § 48a gültig von 13.04.20... mehr lesen...