1 Über seinen zustellungsbevollmächtigten Wirtschaftstreuhänder sind dem Revisionswerber - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - Bescheide betreffend Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 2012 bis 2018, Einkommensteuer 2012 bis 2018 sowie Festsetzung von Anspruchszinsen für die Jahre 2012 bis 2018 jeweils vom 18. Februar 2021 per Databox übermittelt worden. 2 Die dagegen verfasste Beschwerde samt Beilagen wurde am 8. März 2021 bei der Post aufgegeben. Am 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1 BAO §308 Abs3 BAO § 308 heute BAO § 308 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 308 gültig von 31.12.2005 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2005 ... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte des Revisionsfalls wird zunächst auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. November 2017, Ra 2017/13/0010, verwiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hob damit den Beschluss des Bundesfinanzgerichtes vom 13. Oktober 2016, RV/7103438/2016, mit dem das Bundesfinanzgericht seine Unzuständigkeit festgestellt hat, aus näher genannten Gründen wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit auf. 2 Mit Schriftsatz vom 7. November 2016 stellte der Revisionswerber u.a. einen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1 BAO §308 Abs3 BAO § 308 heute BAO § 308 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 308 gültig von 31.12.2005 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2005 ... mehr lesen...
1 Die drittrevisionswerbende Partei (I AG) ist - nach den insoweit nicht bestrittenen Sachverhaltsannahmen des Bundesfinanzgerichts - Gruppenträgerin einer Unternehmensgruppe (I Unternehmensgruppe) mit mehr als 100 Gruppenmitgliedern. Im Jahr 2012 stellte sich die Beteiligungsstruktur nach Umgründungsmaßnahmen - soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung - (vereinfacht) so dar, dass die I AG (mittelbar) an einer niederländischen Gesellschaft (BV) beteiligt war; diese war a... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1 BAO §308 Abs3 BAO § 308 heute BAO § 308 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 308 gültig von 31.12.2005 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2005 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 BAO §308 Abs1 BAO §308 Abs3VwRallg ZPO §146 BAO § 308 heute BAO § 308 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 308 gültig von 31.12.2005 ... mehr lesen...
1 Unbestritten ist, dass der Abgabenbescheid des Zollamtes Wien vom 7. Februar 2000 der (Rechtsvorgängerin der) Revisionswerberin am 22. d.M. zugestellt wurde. Mit Eingabe vom 13. Jänner 2015 beantragte die Revisionswerberin die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung der Beschwerde gegen den Bescheid vom 7. Februar 2000. Diesen Antrag wies das Zollamt Wien mit Bescheid vom 13. März 2015 gemäß § 309 BAO als nicht fristgerecht eingebrac... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1; BAO §308 Abs3; BAO § 308 heute BAO § 308 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 308 gültig von 31.12.2005 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2005 ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der vorgelegten Kopie des angefochtenen Bescheides (sowie aus den Akten zu hg. Zl. 2012/15/0064) ergibt sich folgender Sachverhalt: Im Verfahren vor der belangten Behörde über die Berufung der Beschwerdeführerin gegen Bescheide des Finanzamtes betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2003 sowie Körperschaftsteuer für die Jahre 1999 bis 2003 wurde dem damaligen steuerlichen Vertreter der Beschwerdeführerin ein Vorhalteschreiben vom 5. April 2011 zugestellt. Dieses en... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit zwei Bescheiden des Bürgermeisters der Marktgemeinde Sattledt als Abgabenbehörde erster Instanz je vom 2. November 2000 wurden den beschwerdeführenden Parteien für näher bezeichnete Grundstücke Aufschließungsbeiträge für die öffentliche Verkehrsfläche der Gemeinde sowie für die gemeindeeigene Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlage gemäß den §§ 25 ff des Oberöster... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs3;LAO OÖ 1996 §225 Abs2;VwRallg; BAO § 308 heute BAO § 308 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 308 gültig von 31.12.2005... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1; BAO §308 Abs3; VwGG §28 Abs1 Z4; BAO § 308 heute BAO § 308 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 308 gültig von 31.12.2005 bis 31.12.2013 zuletzt g... mehr lesen...
Unbestritten ist, dass dem Beschwerdeführer am 11. April 2004 der Haftungsbescheid des (damaligen) Finanzamtes in Wien vom 5. d.M. im Wege der Hinterlegung zugestellt wurde, mit welchem der Beschwerdeführer als Haftpflichtiger nach den §§ 9 und 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der M Bau GmbH im Betrag von EUR 200.597,67 in Anspruch genommen und aufgefordert wurde, diesen Betrag innerhalb eines Monats ab Bescheidzustellung zu entrichten. 5. d.M. im Wege der Hinterlegung zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1; BAO §308 Abs3; BAO § 308 heute BAO § 308 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 308 gültig von 31.12.2005 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2005 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Kfz-Mechaniker, hat für Freunde und Bekannte Kfz übernommen, damit bei einem Automobilclub die Überprüfung für das "Pickerl" (vgl § 57a Abs 4 KFG 1967) durchgeführt werde, wobei der Beschwerdeführer "leichtere Mängel", welche die Fahrzeuge aufgewiesen haben, zu Hause repariert hat. Diese Freunde des Beschwerdeführers sind jeweils auch Mitglieder des Automobilclubs gewesen. Der Beschwerdeführer, ein Kfz-Mechaniker, hat für Freunde und Bekannte Kfz übernomme... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der H-GmbH. Die H-GmbH, die E-GmbH und die E-KG gehören zu einer Unternehmensgruppe. AH war Geschäftsführer dieser Gesellschaften. Aufgrund einer bei der H-GmbH durchgeführten Lohnsteuerprüfung für den Zeitraum 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1998 (abgeschlossen am 14. September 1999) ergingen für den genannten Zeitraum am 17. September 1999 Haftungs- und Abgabenbescheide. Die H-GmbH brachte gegen die Haftungs- und A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1BAO §308 Abs3 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/14/0010 E 16.03.2005
Rechtssatz: Besteht das unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis iSd § 308 Abs 1 BAO in einem Irrtum über das einzubringende Rechtsmittel, so fällt dieses Hindernis weg, sobald die Partei diesen Irrtum als solchen erkennen konnte und musste (vgl.... mehr lesen...
Aus dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur hg. Zl. 2003/17/0089, der vorliegenden Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Am 22. April 2002 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Stadtgemeinde den Beschwerdeführern für eine näher genannte Liegenschaft eine Kanaleinmündungsabgabe (Ergänzungsabgabe) in der Höhe von EUR 852,50 vor. Die Beschwerdeführer erhoben Berufung. Mit Berufungsvo... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs2;BAO §308 Abs3;LAO NÖ 1977 §229 Abs1;LAO NÖ 1977 §229 Abs3;
Rechtssatz: Nach § 229 Abs. 3 NÖ AO 1977 muss der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen Monatsfrist nach Wegfall des Hindernisses eingebracht werden. Als Hindernis im Sinne des § 229 Abs. 3 NÖ AO 1977 ist jenes Ereignis im V... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 25. Februar 2003, B 1681/01-6, die Behandlung einer gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Steiermark vom 17. Oktober 2001, GZ. RV 505/1-8/01, erhobenen Beschwerde abgelehnt und die Beschwerde gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten. Mit Berichterverfügung vom 21. Mai 2003 (dem Beschwerdevertreter zugestellt am 25. Juni 2003) hat der Verwaltungsgerichtshof den Beschwerdeführer gemäß § ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1 impl;AVG §71 Abs2;BAO §308 Abs1;BAO §308 Abs3;VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/15/0071 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0143 E 16. Mai 1984 VwSlg 11439 A/1984 RS 4 Stammrechtssatz Das... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Juli 1996 setzte das Finanzamt gegenüber der Beschwerdeführerin einen Säumniszuschlag fest, weil sie die Umsatzsteuervorauszahlung für April 1996 nicht rechtzeitig (sondern erst am 27. Juni 1996) entrichtet hatte. Mit Eingabe vom 12. August 1996 berief die Beschwerdeführerin gegen den Säumniszuschlagsbescheid und beantragte zugleich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Zahlungsfrist betreffend die Umsatzsteuervorauszahlung für Apri... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs2;BAO §308 Abs3;
Rechtssatz: Für das Ingangsetzen der Frist des § 308 Abs 3 BAO ist ausschließlich auf das Aufhören des Hindernisses bzw auf die spätere Erlangung der Kenntnis der Fristversäumung abzustellen (Hinweis E 19.9.1995, 95/14/0050). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs2;BAO §308 Abs3;VwGG §46 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/19 95/14/0050 1 Stammrechtssatz Ein Wiedereinsetzungsantrag nach § 308 BAO, der keine Angaben darüber enthält, wann das Hindernis für die Einhaltung der Frist aufgehört hat, und der aus diesem Grund die Überprüfun... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gemeinde erhob mit Eingabe vom 17. August 1995 Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid für 1994. Das Finanzamt ging davon aus, daß der Berufung eine Begründung: sowie die Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten werde, mangle. Es trug der Beschwerdeführerin daher mit Bescheid vom 10. Oktober 1995 gemäß § 275 BAO die Behebung dieser inhaltlichen Mängeln der Berufung mit dem Hinweis auf, daß die Berufung nach fruchtlosem Ablauf der gleichzeitig bestim... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §275;BAO §278;BAO §289 Abs2;BAO §308 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Im Zeitpunkt der Nachholung der versäumten Handlung, der Behebung inhaltlicher Mängel einer Berufung, also am 20.11.1995, spätestens aber ab der - nach dem Vorbringen des Abgabepflichtigen am 16.2.1996 erfolgten - Zustellung des Bescheides vom 14.2.1996, mit ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften in Wien vom 13. Juni 1995, betreffend Haftung gemäß §§ 9 Abs. 1 und 80 BAO insoweit stattgegeben, als die Haftung des Beschwerdeführers auf einen Betrag von S 6,939.773,83 eingeschränkt wurde, während der Berufung im übrigen ein Erfolg versagt blieb. Gegen diesen Bescheid richtet sich die zu 96/13/0174 protokollierte Beschwerde, in welcher der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1 impl;AVG §71 Abs2;BAO §308 Abs1;BAO §308 Abs3;VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/13/0174 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0143 E 16. Mai 1984 VwSlg 11439 A/1984 RS 4 Stammrechtssatz Das V... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 8. Juli 1994 setzte das Finanzamt gegenüber der Beschwerdeführerin Säumniszuschläge fest, weil am 15. März 1994 fällige Abgaben nicht rechtzeitig entrichtet worden waren. Mit Eingabe vom 26. Juli 1994 (eingebracht am 28. Juli 1994) beantragte die Beschwerdeführerin die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Zahlungsfrist. Im Antrag nimmt sie auf die Säumniszuschlagsbescheide Bezug, führt das Datum ihrer Zustellung (13. Juli 1994) an und b... mehr lesen...