Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209a; BAO §295 Abs4; BAO §304; BAO § 209a heute BAO § 209a gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 209a gültig von 31.12.2016 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2016 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295 Abs4; BAO §304; BAO § 295 heute BAO § 295 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 295 gültig von 08.01.2021 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 ... mehr lesen...
1 In einer an die X KEG und den Revisionswerber ("als nicht als Mitunternehmer anerkannter Gesellschafter" der X KEG) gerichteten Erledigung des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach wurde festgestellt, ein Anteil des Revisionswerbers am Ergebnis der X KEG sei nicht in die Feststellung ihrer Einkünfte einzubeziehen und eine Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO betreffend den Revisionswerber habe u.a. für die Streitjahre 1998 und 1999 zu unterbleiben. 1 In einer an die X... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte im Jahr 2006 Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, nichtselbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte und wurde mit Bescheid vom 14. Juli 2008 zur Einkommensteuer 2006 veranlagt. Mit - im Gefolge einer die Jahre 2005 bis 2007 betreffenden Außenprüfung ergangenen - Bescheiden vom 18. November 2009 verfügte das Finanzamt u.a. die Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 2006 und erließ einen den Feststellungen d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295 Abs1; BAO §295 Abs4 idF 2011/I/076; BAO § 295 heute BAO § 295 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 295 gültig von 08.01.2021 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/20... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295 Abs1; BAO §295 Abs4 idF 2011/I/076; BAO § 295 heute BAO § 295 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 295 gültig von 08.01.2021 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/20... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Neben seinen Einkünften aus selbständiger Arbeit (Gewinnanteile aus einer Kanzleigemeinschaft) erklärte er für das Streitjahr 1994 u. a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (aus Beteiligungen an verschiedenen, gewerblich tätigen Personengemeinschaften). Nach einer auch das Streitjahr 1994 umfassenden Außenprüfung setzte das Finanzamt die Einkommensteuer 1994 mit Bescheid vom 12. August 1998 gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig fest. Der dagegen erhobenen Be... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgÄG 2011; BAO §295 Abs1; BAO §295 Abs4; BAO § 295 heute BAO § 295 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 295 gültig von 08.01.2021 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...