Entscheidungen zu § 293 Abs. 1 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-72 von 72

RS Vwgh 1992/5/25 91/15/0085

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs4;AVG §9;BAO §293 Abs1;BAO §79;BAO §93 Abs2;VwGG §13 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1; Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):90/14/0268 B 11. Juni 1991 RS 1; 85/17/0116 E 9. März 1990 RS 3; (RIS: abgv)
Rechtssatz: Ist im
Spruch: eines abgabenrec... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/5/21 91/17/0199

Mit Bescheid vom 21. November 1990 schrieb der Magistrat der Stadt Wien unter anderem der Beschwerdeführerin für die Zeit von Juni bis August 1990 eine Vergnügungssteuer in Höhe von S 42.000,-- vor. Gleichzeitig wurde - und zwar, wie sich aus der Begründung: dieses Bescheides ergibt, für denselben Zeitraum - wegen unterlassener Anmeldung ein Verspätungszuschlag von S 4.200,-- sowie wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Vergnügungssteuer ein Säumniszuschlag von S 840,-- auferlegt. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.05.1992

RS Vwgh 1992/5/21 91/17/0199

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §260;BAO §276 Abs1;BAO §293 Abs1;BAO §93 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/17/0200 B 21. Mai 1992
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, Seite 5... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/2/27 91/17/0201

Mit Bescheid vom 21. November 1990 schrieb der Magistrat der Stadt Wien unter anderem der Beschwerdeführerin für die Zeit von Juni bis August 1990 eine Vergnügungssteuer in Höhe von S 42.000,-- vor. Gleichzeitig wurde - und zwar, wie sich aus der Begründung: dieses Bescheides ergibt, für denselben Zeitraum - wegen unterlassener Anmeldung ein Verspätungszuschlag von S 4.200,-- sowie wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Vergnügungssteuer ein Säumniszuschlag von S 840,-- auferlegt. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 91/17/0201

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §260;BAO §276 Abs1;BAO §293 Abs1;BAO §93 Abs2;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/17/0202 91/17/0203 91/17/0207 91/17/0205 91/17/0206 91/17/0204
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist das verwaltungsgerichtliche Verfahren über... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/22 90/13/0243

Im Anschluß an eine abgabenbehördliche Prüfung (BP) versagte das Finanzamt einer echten stillen Beteiligung an der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft die steuerliche Anerkennung. Den dadurch bewirkten Gewinnerhöhungen trug das Finanzamt gleich der BP durch Anpassung (Erhöhung) der Gewerbesteuerrückstellung Rechnung. Der Berufung gegen die die Jahre 1984 bis 1986 betreffenden Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb und die für... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1991

RS Vwgh 1991/3/22 90/13/0243

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §293 Abs1;BAO §299 Abs2;
Rechtssatz: Selbst wenn die Berufungsvorentscheidung ein berichtigungsfähiges Versehen enthält, so handelt die Berufungsbehörde nicht rechtswidrig, wenn sie statt einer Berichtigung gem § 293 Abs 1 BAO einer Bescheidbehebung nach § 299 Abs 2 BAO vornimmt (Hinweis E 18.12.1968, 301/67, VwSlg 3834 F/1968). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1991

RS Vwgh 1991/3/22 90/13/0243

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §293 Abs1;GewStG §7 Z3;
Rechtssatz: Eine unterbliebene Anpassung der Gewerbesteuerrückstellung bzw Hinzurechnung nach § 7 Z 3 GewStG stellt kein zu berichtigendes Versehen iSd § 293 Abs 1 BAO dar. Der normative Gehalt des § 293 Abs 1 BAO stellt darauf ab, die Möglichkeit zu schaffen, Fehler zu berichtigen, die in ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/19 89/13/0052

Mit Eingabe vom 9. März 1988 beantragte die Beschwerdeführerin beim zuständigen Finanzamt, den sie betreffenden Körperschaftsteuerbescheid 1980 vom 27. November 1984 gemäß § 293 BAO zu berichtigen. Begründend wurde ausgeführt, auf das zu versteuernde Einkommen sei ein Mischkörperschaftsteuersatz von 27,95 % angewendet worden, eine Vorgangsweise, die im Widerspruch zu den Ausführungen in dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. Juni 1986, Z1. 84/13/0109, stehe, wonach "das E... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 89/13/0052

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;BAO §293 Abs1;BAO §293 Abs2;BAO §311 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 412;
Rechtssatz: Dem AbgPfl als Partei des Verwaltungsverfahrens steht kein Rechtsanspruch auf eine Berichtigung nach § 293 BAO zu, da ein Antrag auf eine derartige Berichtigung durch die Partei, in der das Abgabenverfahren... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

RS Vwgh 1987/5/27 84/13/0270

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §293 Abs1;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Durch eine Berichtigung gem § 293 BAO kann eine in früheren Perioden unterlassene AfA nicht in einer späteren Periode nachgeholt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1984130270.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1987

RS Vwgh 1987/1/21 86/13/0060

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293 Abs1;BAO §93 Abs2;VwGG §42 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Eine von der Eintragung in das Handelsregister abweichende Bezeichnung der Partei führt nicht zu einer Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides, da die Parteibezeichnung im Wege der amtswegigen Richtigstellung korrigiert werden kann. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1987

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