Entscheidungen zu § 284 Abs. 3 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2020/6/25 Ro 2019/15/0001

1        Die revisionswerbende Partei beantragte am 22. Februar 2018 über Finanz-Online die Rückzahlung des auf ihrem Steuerkonto ausgewiesenen Guthabens in Höhe von 130.800,20 €. 2        Mit Schreiben vom 15. März 2018, 21. März 2018 und 11. April 2018 urgierte die Revisionswerberin die Bearbeitung ihres Rückzahlungsantrages. 3        Eine Reaktion des Finanzamtes auf diese Eingaben ist den vorgelegten Verwaltungsakten nicht zu entnehmen. 4        Am 4. September 2018 erhob die Revi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.06.2020

RS Vwgh 2020/6/25 Ro 2019/15/0001

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §239BAO §239 Abs2BAO §284 Abs3VwRallg
Rechtssatz: Wenn einem Antrag auf Rückzahlung nach § 239 BAO nicht durch den Realakt der Rückzahlung entsprochen wird, bedarf es eines das Anbringen erledigenden Bescheides. Ergeht ein solcher nicht und kommt es nach Maßgabe des § 284 Abs. 3 BAO zum Übergang der Zuständigkeit auf das... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.2020

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