Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;FinStrG §75;
Rechtssatz: Eine Versetzung in den "Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die im Besteuerungsverfahren selbst geltenden Verfahrensgrundsätze (und die Anwendbarkeit der BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150022.X01 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 21. Dezember 1992 wurden der Beschwerdeführerin Wassergebühren, Abwassergebühren und Umweltabgaben für den Zeitraum vom 4. Dezember 1990 bis 16. Oktober 1992 vorgeschrieben. Die vorangegangene Vorschreibung vom 8. März 1991 hatte den Zeitraum vom 5. Dezember 1989 bis 4. Dezember 1990 betroffen. Aus der Abgabenvorschreibung vom 21. Dezember 1992 ergab sich, daß der Tagesdurchschnittsverbrauch für den vom Bescheid erfaßten Zeitraum auf... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §115;BAO §119;BAO §276 Abs1;BAO §280;LAO Wr 1962 §211 Abs1;LAO Wr 1962 §215;LAO Wr 1962 §89;LAO Wr 1962 §90;LAO Wr 1962 §92;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Zwar kommt der Berufungsvorentscheidung im Abgabenverfahren die Wirkung zu, der Partei Gelegenheit zu geben, von den darin festgehaltenen E... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Aus dem Inhalt der Beschwerde ergibt sich im Zusammenhalt mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides folgender unstrittige Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin leistete (ungeachtet eines mit der Stadtgemeinde Kirchdorf an der Krems bereits bestehenden Streites über die Frage des Außerortverbrauches) im Wege der Selbstbemessung ab 1. Jänner 1989 Getränkesteuerzahlungen und stellte am 9. AUGUST 1990 einen Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Getränkesteuer für... mehr lesen...
Vorauszuschicken ist, daß gemäß der Übergangsbestimmung im § 38 Abs. 1 KVG, BGBl. Nr. 629/1994, der erste Teil des Kapitalverkehrsteuergesetzes in der Fassung jenes Bundesgesetzes auf Rechtsvorgänge anzuwenden ist, für welche die Steuerschuld nach dem 1. Dezember 1994 entsteht. Hier wurde der steuerpflichtige Tatbestand (§ 4 Abs. 1 BAO) vor diesem Zeitpunkt verwirklicht, sodaß die Rechtslage vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 629/1994 zu Anwendung gelangt. Im Anhang zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2;BAO §279 Abs1;BAO §280;
Rechtssatz: Allein durch den Umstand, daß der Jahresabschluß schon vor der Erlassung des Berufungsbescheides mit dem ein gemäß § 200 Abs 1 BAO erlassener vorläufiger Bescheid bestätigt wurde, "fertiggestellt und daher verfügbar" war, wird der Tatbestand des § 280 BAO keinesfalls erfüllt (Hinweis E 26.1.1... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof30/02 Finanzausgleich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs3;BAO §201;BAO §280;FAGNov 1991 Art2 §2 Abs3;LAO OÖ 1984 §149;LAO OÖ 1984 §208;LAO OÖ 1984 §89 Abs1;LAO OÖ 1984 §89 Abs3;VwGG §41 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/30 93/17/0421 2 Stammrechtssatz... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, war der Beschwerdeführer mit Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften in Wien vom 14. Mai 1992 gemäß den §§ 9 Abs. 1 und 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der H.-Gesellschaft m.b.H. im Betrag von S 131.331,-- an Umsatzsteuer für das Jahr 1989 als Haftender in Anspruch genommen worden, gegen welchen Bescheid der Beschwerdeführer mit dem Vorbringen einer Ver... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §280;BAO §9 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997130061.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
1.1. Der Magistrat der Stadt Wien schrieb mit Bescheid vom 13. März 1992 dem Beschwerdeführer für das im Bescheid näher bezeichnete Objekt für die Fälligkeiten 15. April, 15. Juli, 15. Oktober 1992 und 15. Jänner 1993 die Wasser- und Abwassergebührenteilzahlungen (inklusive USt) in der Höhe von insgesamt S 68.007,-- je Fälligkeit vor. Weiters wurden folgende Abgaben festgesetzt: " B e z e i c h n u n g Zahl Ver- Summe S g der brauch... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37299 Wasserabgabe WienL69309 Wasserversorgung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §115;BAO §276 Abs1;BAO §280;LAO Wr 1962 §211 Abs1;LAO Wr 1962 §215;LAO Wr 1962 §89;LAO Wr 1962 §90;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;WasserversorgungsG Wr 1960 §11 Abs3;
Rechtssatz: Der Berufungsvorentscheidung kommt im Abgabenv... mehr lesen...
Mit HAFTUNGSBESCHEID vom 6. Juli 1992 nahm das Finanzamt die Beschwerdeführerin für den Streitzeitraum betreffende lohnabhängige Abgaben in Anspruch; und zwar gemäß § 82 EStG als Arbeitgeber für die Einbehaltung und Abfuhr der von Arbeitslöhnen zu entrichtenden LOHNSTEUER in Höhe von S 1,072.285,--, nämlich für Abfuhrdifferenzen von S 14.037,-- und für Fehlberechnungen von S 1,058.248,-- (letztere betreffend Trennungs- und Nächtigungsgelder von S 912.173,--, Fahrtkosten von S 139.663,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §280;BAO §289 Abs2;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde kann über das Berufungsbegehren hinaus den angefochtenen Bescheid sowohl zugunsten wie auch zu Ungunsten des Berufungwerbers abändern. Auch wenn die Berufung eingeschränkt wurde, ist die totale Änderungsbefugnis (Aufhebungsbefugnis) der Berufungsbehörde nicht eingeschränkt, sie kann auch in... mehr lesen...
Mit Bescheid des Zollamtes Wolfurt vom 10. Juni 1994, Zl. 3928/94, wurde gegenüber der (sich seit 19. April 1993 im Ausgleich und seit 18. Juni 1993 im Anschlußkonkurs befindlichen) R GmbH betreffend Zollvergütung gemäß § 45 ZollG 1988 iVm § 2 Abs. 5 AußHFBG 1984 der maßgebliche Zeitraum mit 1. Oktober 1987 bis 30. Juni 1992 festgelegt. Mit Bescheid des genannten Zollamtes vom 14. Juli 1994 wurde dann in Stattgebung eines vom jetzt beschwerdeführenden Masseverwalter am 11. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO;ZollG 1988 §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen der BAO gelten auch für die Verfolgung des Anspruches auf Zollvergütung gem § 45 ZollG 1988 (Hinweis E 20.8.1996, 95/16/0255). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160052.X04 Im RIS seit 07.06.2001 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führte den milcherzeugenden Betrieb H in K. Für diesen Betrieb lieferte die Beschwerdeführerin seit 1984 aufgrund einer Neulieferantenerklärung vom 20. August 1984 unter Zugrundelegung einer Einzelrichtmenge von 18.804 kg Milch an der zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb. Die Abholung der Milch erfolgte von derselben Sammelstelle, von der auch die Milch aus dem Betrieb des Gatten der Beschwerdeführerin abgeholt wurde. Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO;MOG 1985 §101 idF 1994/664;MOG 1985 §105 Abs1 idF 1994/664;
Rechtssatz: Im Verfahren zur bescheidmäßigen Feststellung der Anlieferungs-Referenzmenge gemäß § 9 MilchReferenzmengenZuteilungsV 1995 ist die BAO anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996170399.X02 ... mehr lesen...
Mit Sicherstellungsauftrag vom 28. Juli 1993 ordnete das Finanzamt gestützt auf § 232 BAO die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschwerdeführers zur Sicherung der Einkommensteuer 1989 (1,279.200 S), der Einkommensteuer 1990 (2,323.050 S) und der Einkommensteuer 1991 (2,535.100 S) an. In der Begründung: des Bescheides wird ausgeführt, es ergebe sich aus den Bestimmungen des § 4 BAO iVm den §§ 232 ff BAO, daß der Anspruch auf die sicherzustellenden Abgaben b... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232;BAO §280; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/13/0262 E 11. Mai 1983 RS 2 Stammrechtssatz Das Berufungsverfahren betreffend einen Sicherstellungsauftrag hat sich auf die Überprüfung der Frage zu beschränken, ob im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages die dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren oder nic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §280; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/24 95/13/0147 1 Stammrechtssatz Das Verfahren über eine Berufung gegen einen Sicherstellungsauftrag hat sich auf die Überprüfung der Frage zu beschränken, ob die im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides, mit dem die Sicherstellung angeordnet wurde, dafür erforderlic... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Wirtschaftstreuhänder. Mit Bescheid vom 25. Jänner 1995 leitete das Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen ihn ein Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, daß er vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichterklärung von Betriebseinnahmen und durch die Geltendmachung fingierter Betriebsausgaben für die Jahre 1985 bis 1993 Umsatz- und Einkommensteuer verkürzt habe. Zur Begründu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §280; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/24 95/13/0147 1 Stammrechtssatz Das Verfahren über eine Berufung gegen einen Sicherstellungsauftrag hat sich auf die Überprüfung der Frage zu beschränken, ob die im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides, mit dem die Sicherstellung angeordnet wurde, dafür erforderlic... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist eine GmbH, an welcher der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer jeweils zu 50 % beteiligt sind. Der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer haben sich am Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin als (atypisch) stille Gesellschafter mit einer Einlage von je 250.000 S beteiligt; in der Vereinbarung über die stille Gesellschaft wurde festgehalten, daß sich die Verteilung von Gewinn und Verlust nach dem Verhältnis des bei der Erstbeschwerdeführerin eingezahlten St... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §243;BAO §260;BAO §85 Abs1;BAO;VwRallg;
Rechtssatz: Da die BAO eine Besprechung der Partei mit dem Sachbearbeiter der Berufungsbehörde nicht vorschreibt, wird mit dem Vorbringen der Partei, auf ihr telefonisches Ersuchen sei eine solche Besprechung abgelehnt worden, keine Verletzung von Verfahrensvorschrift... mehr lesen...
Der in Israel ansässige Beschwerdeführer ist Alleinerbe nach seinem a 22. Juni 1992 verstorbenen Bruder MB. Zum Sachverhalt wird auch auf das die im wiederaufgenommenen Verfahren festgesetzten Abgaben (Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer 1989 bis 1992) betreffende Erkenntnis vom heutigen Tag, hg. Zl. 95/13/0136, hingewiesen. Mit dem - noch vor der Einantwortung der Verlassenschaft an den Beschwerdeführer ergangenen und demzufolge an die Verlassenschaft gerichteten - Sicherstellungsa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §280;
Rechtssatz: Das Verfahren über eine Berufung gegen einen Sicherstellungsauftrag hat sich auf die Überprüfung der Frage zu beschränken, ob die im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides, mit dem die Sicherstellung angeordnet wurde, dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren oder nicht (Hinweis E VS 9.12.1974... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. März 1993 schrieb die Dienststelle für Landesabgaben beim Amt der Kärntner Landesregierung dem Beschwerdeführer die Motorbootabgabe für das Jahr 1993 in der Höhe von S 36.000,-- aufgrund der Bestimmungen des Motorbootabgabegesetzes 1992, LGBl. für Kärnten Nr. 10/1993 (im folgenden: Krnt MotorbootAbgG 1992), vor. Der Beschwerdeführer sei laut Zulassungsurkunde vom 23. April 1992 Verfügungsberechtigter eines Motorbootes mit einer Antriebsleistung von 250 kW, welches... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung KärntenL37102 Motorbootabgabe Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §280;BAO §289 Abs1;LAO Krnt 1991 §212;LAO Krnt 1991 §215 Abs1;MotorbootabgabeG Krnt 1992 §10 Abs2;
Rechtssatz: Zum Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Abgabenbescheides (25.3.1993) war zwar die Voraussetzung des § 10 Abs 2 Krnt MotorbootabgabeG 1992 (Zulassung des Motorfahrzeuges am ... mehr lesen...