Entscheidungen zu § 229 BAO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

16 Dokumente

Entscheidungen 1-16 von 16

TE OGH 2010/12/14 3Ob206/10f

Begründung: Die Beklagte ist die Ehefrau des DI Gernot M*****, gegen den die Abgabenbehörde am 9. Jänner 1995 einen Sicherstellungsauftrag über 37.332.722,- ATS erließ. Aufgrund dieses Sicherstellungsauftrags wurde auf mehreren im Alleineigentum des Abgabenschuldners stehenden Liegenschaften das Pfandrecht für die Republik Österreich gemäß § 38c GBG vorgemerkt. Von 10. Februar 1995 bis 10. Juni 1996 führte das Finanzamt Baden eine Betriebsprüfung durch, die eine Erhöhung des behaupt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.12.2010

TE OGH 2007/6/5 10ObS55/07x

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Entscheidung | OGH | 05.06.2007

TE OGH 2006/11/14 10ObS164/06z

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Entscheidung | OGH | 14.11.2006

TE OGH 2004/3/16 10ObS150/03m

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Entscheidung | OGH | 16.03.2004

TE OGH 2002/7/18 3Ob255/01y

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Entscheidung | OGH | 18.07.2002

TE OGH 2001/10/25 8Ob202/01s

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Entscheidung | OGH | 25.10.2001

TE OGH 1995/11/22 1Ob627/95

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Entscheidung | OGH | 22.11.1995

TE OGH 1993/4/22 8Ob5/93

Begründung: Mit Beschluß vom 17.11.1992 (ON 43) bestätigte das Konkursgericht den zwischen dem Gemeinschuldner und seinen Gläubigern abgeschlossenen Zwangsausgleich und führte zur
Begründung: aus, die in § 147 Abs 1 KO geforderten Mehrheiten lägen vor und ein Grund für die Versagung der Bestätigung sei nicht hervorgekommen; auch eine Unmöglichkeit der Erfüllung sei nicht gegeben, da von dritter Seite ein Betrag von S 400.000,-- zur Verfügung gestellt worden sei und durch die Weit... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.04.1993

RS OGH 1993/4/22 8Ob5/93

Norm: AO §10 Abs1BAO §229
Rechtssatz: Der Umstand, daß gemäß § 10 Abs 1 AO während des Ausgleichsverfahrens der Erwerb eines richterlichen Pfandrechtes oder Befriedigungsrechtes ausgeschlossen ist, steht der Erlassung eines vollstreckbaren Rückstandsausweises als eines bloßen Exekutionstitels nicht entgegen. Entscheidungstexte 8 Ob 5/93 Entscheidungstext OGH 22.04.1993 8 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.04.1993

RS OGH 1993/4/22 8Ob5/93, 8Ob202/01s

Norm: BAO §229KO §110 Abs2KO §110 Abs3
Rechtssatz: Ein vollstreckbarer Rückstandsausweis bildet einen Exekutionstitel gemäß § 1 Z 13 EO, sodaß hier eine vollstreckbare Forderung im Sinne des § 110 Abs 2 KO vorliegt und dem Masseverwalter gemäß § 110 Abs 3 und 4 KO eine Frist zu setzen ist, innerhalb der er hinsichtlich dieser nicht auf den Rechtsweg gehörigen Sache vor der zuständigen Behörde den Antrag auf Entscheidung über die Richtigkeit die... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.04.1993

TE OGH 1992/10/22 8Ob632/92

Begründung: Am 6./13.3.1987 wurde Peter S***** vom klagenden Kreditverein ein Kredit von 850.000,-- S eingeräumt; zu dessen Sicherstellung wurde ein Rahmenzessionsvertrag auch für zukünftige Forderungen des Kreditnehmers gegen die Burghauptmannschaft abgeschlossen. Die Klägerin informierte die Burghauptmannschaft von diesem Vertrag, ohne aber den Zessionsvertrag in Abschrift oder Original anzuschließen. Aufgrund zweier Aufträge vom 1.10. und 13.10.1987 erbrachte Peter S***** Ins... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.10.1992

RS OGH 1992/10/22 8Ob632/92, 1Ob627/95, 10ObS150/03m, 10ObS164/06z, 10ObS55/07x, 3Ob206/10f, 2Ob143/

Norm: ASVG §64 Abs2BAO §229ZPO §190 C1
Rechtssatz: Wegen fehlenden Bescheidcharakters eines Rückstandsausweises kommt eine Bindung der Gerichte in dem Sinn, dass endgültig und bindend über eine Vorfrage abgesprochen wird, nicht in Frage. Entscheidungstexte 8 Ob 632/92 Entscheidungstext OGH 22.10.1992 8 Ob 632/92 1 Ob 627/95 Entscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.10.1992

TE OGH 1990/11/28 3Ob91/90

Begründung: Das für den Verpflichteten zuständige Finanzamt erließ gemäß § 232 BAO einen Sicherstellungsauftrag zur Sicherung von Abgabenansprüchen in der Höhe von 4,069.225 S. Darin wurde entgegen § 232 Abs 2 lit d BAO nicht der Betrag bestimmt, durch dessen Hinterlegung der Abgabenpflichtige erwirken kann, daß Maßnahmen zur Vollziehung des Sicherstellungsauftrags unterbleiben und bereits vollzogene Maßnahmen aufgehoben werden. Das Erstgericht bewilligte auf Grund dieses Sicherst... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.11.1990

RS OGH 1990/11/28 3Ob91/90, 8Ob632/92, 8Ob5/93, 1Ob627/95, 3Ob255/01y, 10ObS150/03m, 10ObS164/06z

Norm: BAO §229EO §1 Z13 IIL
Rechtssatz: Ein Rückstandausweis ist kein Bescheid. Entscheidungstexte 3 Ob 91/90 Entscheidungstext OGH 28.11.1990 3 Ob 91/90 Veröff: SZ 63/212 8 Ob 632/92 Entscheidungstext OGH 22.10.1992 8 Ob 632/92 Beisatz: Rückstandsausweise sind zwar in den gesetzlich vorgesehenen Fällen Exekutionstitel, sie si... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1990

RS OGH 1979/3/14 3Ob39/79, 3Ob167/82, 3Ob255/01y, 3Ob152/12t

Norm: BAO §229EO §1 Z13 IILEO §54 Abs1 Z3
Rechtssatz: Ein Rückstandsausweis hat nach § 229 BAO - abgesehen von der Vollstreckbarkeitsbestätigung - Namen und Anschrift des Abgabepflichtigen, den Betrag der Abgabenschuld, zergliedert nach Abgaben und Jahren, und die Nebenansprüche, zu enthalten. Es handelt sich hierbei um - nicht verbesserungsfähige - Inhaltserfordernisse eines Rückstandsausweises. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.03.1979

RS OGH 1979/3/14 3Ob39/79, 3Ob152/12t

Norm: BAO §229EO §54 Abs1 Z3
Rechtssatz: Das Erfordernis der Zergliederung der Abgabenschuld nach einzelnen Abgaben und nach Jahren ist dahin zu verstehen, daß bei jeder einzelnen Abgabenforderung, die Gegenstand des Rückstandsausweises ist, die Zergliederung in der Weise vorzunehmen ist, daß zum Zweck der Unterscheidung mehrerer gleichartiger Abgabenforderungen und zur genaueren Bestimmung einzelner Abgabenforderungen eine nähere Bezeichnung i... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.03.1979

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