RS OGH 1979/3/14 3Ob39/79, 3Ob152/12t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.03.1979
beobachten
merken

Norm

BAO §229
EO §54 Abs1 Z3

Rechtssatz

Das Erfordernis der Zergliederung der Abgabenschuld nach einzelnen Abgaben und nach Jahren ist dahin zu verstehen, daß bei jeder einzelnen Abgabenforderung, die Gegenstand des Rückstandsausweises ist, die Zergliederung in der Weise vorzunehmen ist, daß zum Zweck der Unterscheidung mehrerer gleichartiger Abgabenforderungen und zur genaueren Bestimmung einzelner Abgabenforderungen eine nähere Bezeichnung im Sinne einer zeitlichen Zuordnung der Abgabenforderung zu erfolgen hat.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 39/79
    Entscheidungstext OGH 14.03.1979 3 Ob 39/79
  • 3 Ob 152/12t
    Entscheidungstext OGH 17.10.2013 3 Ob 152/12t
    Auch; Veröff: SZ 2012/103

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0002089

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten