RS OGH 1993/4/22 8Ob5/93

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Veröffentlicht am 22.04.1993
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Norm

AO §10 Abs1
BAO §229

Rechtssatz

Der Umstand, daß gemäß § 10 Abs 1 AO während des Ausgleichsverfahrens der Erwerb eines richterlichen Pfandrechtes oder Befriedigungsrechtes ausgeschlossen ist, steht der Erlassung eines vollstreckbaren Rückstandsausweises als eines bloßen Exekutionstitels nicht entgegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0051775

Dokumentnummer

JJR_19930422_OGH0002_0080OB00005_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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