Entscheidungen zu § 221 Abs. 2 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Vwgh Erkenntnis 2005/1/19 2001/13/0182

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist Rechtsnachfolgerin einer mit ihr als übernehmender Gesellschaft verschmolzenen C Vermögenstreuhand GmbH. Im Gefolge einer im Unternehmen der C Vermögenstreuhand GmbH durchgeführten Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum 1. Jänner 1994 bis 31. Dezember 1998 stellte der Prüfer in seinem Bericht samt Beilage fest, dass die in den Jahren 1994 bis 1997 gewährten Bezüge (einschließlich des Sachbezuges in Gestalt eines Firmen-PKW) des mehrheitlich an ihr ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.01.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2005/1/19 2001/13/0185

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist Rechtsnachfolgerin einer mit ihr als übernehmender Gesellschaft verschmolzenen I GesmbH. Im Gefolge einer im Unternehmen der I GesmbH durchgeführten Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum 1. Jänner 1994 bis 3. Oktober 1998 hielt der Prüfer in seinem Bericht samt Beilage u. a. fest, dass ab dem 1. Jänner 1994 die Bezüge des mehrheitlich an ihr beteiligten Geschäftsführers dem Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag zu unterziehen seien. Der Prüfer errechne... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.01.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2002/1/23 2001/13/0108

Im Beschwerdefall ist die Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag sowie die Festsetzung eines damit zusammenhängenden Säumniszuschlages strittig. Die Vorschreibung betraf die an den wesentlich (zu 100 %) beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer bezahlten Geschäftsführervergütungen. In den Berufungsschriften vom 30. August 1996 (betreffend die Abgabenvorschreibungen für die Jahre 1994 und 1995) und vom... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.01.2002

RS Vwgh 2002/1/23 2001/13/0108

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §201;BAO §221 Abs2;FamLAG 1967 §43 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0213
Rechtssatz: Für Zwecke der Säumniszuschlagsfestsetzung ist es erforderlich, die zusammengefasst festgesetzten Dienstgeberbeiträge dem jeweiligen Kalendermonat zuzuordnen und... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.2002

RS Vwgh 2002/1/23 2001/13/0108

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §201;BAO §214 Abs2;BAO §221 Abs2;FamLAG 1967 §43 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0213
Rechtssatz: Werden gemäß § 201 letzter Satz BAO mehrere Abgabenschuldigkeiten derselben Art in einem Bescheid zusammengefasst, ist gemäß § 214 Abs 2 BAO - nur ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.2002

TE Vwgh Erkenntnis 1993/4/26 91/15/0106

Mit Nebengebührenbescheid vom 9. März 1990 setzte das Finanzamt gegenüber dem Beschwerdeführer gemäß § 217 Abs 1 BAO einen Säumniszuschlag von 134 S wegen Nichtentrichtung der Umsatzsteuer für das Jahr 1988 von 6.694 S, spätestens fällig am 10. Februar 1989, fest. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Berufung, in der er unter Hinweis auf den Erlaß des Bundesministers für Finanzen vom 26. August 1985, 05 2401/17-IV/5/85, (in der Folge: Erlaß) die Aufhebung des Säumniszu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.04.1993

RS Vwgh 1993/4/26 91/15/0106

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §221 Abs2;UStG 1972 §21;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991150106.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.1993

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