RS Vwgh 2002/1/23 2001/13/0108

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Veröffentlicht am 23.01.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

BAO §201;
BAO §221 Abs2;
FamLAG 1967 §43 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0213

Rechtssatz

Für Zwecke der Säumniszuschlagsfestsetzung ist es erforderlich, die zusammengefasst festgesetzten Dienstgeberbeiträge dem jeweiligen Kalendermonat zuzuordnen und sodann für das einzelne Kalendermonat das Erreichen der Mindestbemessungsgrundlage zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001130108.X09

Im RIS seit

10.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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