Entscheidungen zu § 215 Abs. 4 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-93 von 93

TE Vwgh Erkenntnis 1986/12/19 86/15/0058

An der Liegenschaft EZ. nnn, KG. Innere Stadt Wien, ist die Beschwerdeführerin mit 932/1000-stel Anteilen und Christine K. mit 68/1000-stel Anteilen beteiligt. Bei der unter SteuerNr. 901/6922 in Wien beim Finanzamt für den 1. Bezirk erfaßten Gesellschaft nach bürgerlichem Recht handelt es sich um eine Wohnungseigentumsgemeinschaft. Die Beschwerdeführerin wird daneben noch unter Steuer-Nr. 610/9013 in Wien beim Finanzamt für den 4., 5. und 10. Bezirk steuerlich erfaßt. Besagte Wohnung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.1986

RS Vwgh 1986/12/19 86/15/0058

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs3;BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1;
Rechtssatz: Die Erörterung der Rechtsfrage, ob die Behörde zu Unrecht über ein Abgabenguthaben verfügt hat, findet im Verfahren gem § 239 Abs 1 BAO nicht statt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986150058.X01 Im RIS seit 19.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1986

RS Vwgh 1985/9/26 85/14/0123

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4; BAO §216; BAO §239 Abs1; BAO § 215 heute BAO § 215 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2020 BAO § 215 gültig von 14.01.2010 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/2010 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.1985

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