Der Beschwerdeführer reichte am 29. Oktober 1996 eine Umsatzsteuervoranmeldung für September 1996 mit einem Überschuss in Höhe von S 152.148 beim Finanzamt ein und beantragte die Rückzahlung des sich aus der Umsatzsteuervoranmeldung ergebenden Guthabens. Die Verbuchung der Gutschrift am 30. Oktober 1996 ergab nach kontokorrentmäßiger Verrechnung mit diversen anderen Abgaben ein Guthaben in Höhe von S 133.340. Am 29. November 1996 reichte der Beschwerdeführer - gleichfalls verbunden mi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §215 Abs1;BAO §215 Abs2;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Die amtswegige Umbuchung nach § 215 Abs 1 BAO oder Überrechnung nach § 215 Abs 2 legcit auf andere Abgabenkonten hat zur Tilgung fälliger Abgabenschuldigkeiten zu erfolgen, ohne dass der Behörde dabei ein Ermessensspielraum eingeräumt wäre (Hinweis Ritz,... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist Folgendes zu entnehmen: Mit Haftungsbescheid vom 19. November 1997 zog das Finanzamt die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der Komplementärgesellschaft der K. GmbH & Co KG für aushaftende Abgabenschulden dieser Kommanditgesellschaft zur Haftung heran. Am 29. Dezember 1997 erhob die Beschwerdeführerin gegen den Haftungsbescheid Berufung. Mit 2. Jänner 1998 wurde über das Vermögen de... mehr lesen...
Index: 23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §1;BAO §215 Abs1;BAO §215 Abs2;BAO §216;BAO §224 Abs1;BAO §254;BAO §7 Abs1;BAO §80 Abs1;
Rechtssatz: Wenn der Berufung des Verpflichteten gegen den Haftungsbescheid nach Erlassung des angefochtenen Abrechnungsbescheides Folge gegeben wurde, weil die Primärschuld zufolge nachträglicher rechtskräftiger A... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs1;BAO §215 Abs2;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Die amtswegige Umbuchung nach § 215 Abs 1 BAO oder Überrechnung nach § 215 Abs 2 BAO auf andere Abgabenkonten hat zur Tilgung fälliger Abgabenschuldigkeiten zu erfolgen, ohne dass der Behörde dabei ein Ermessensspielraum eingeräumt wäre. ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Zollamtes Wolfurt vom 10. Juni 1994, Zl. 3928/94, wurde gegenüber der (sich seit 19. April 1993 im Ausgleich und seit 18. Juni 1993 im Anschlußkonkurs befindlichen) R GmbH betreffend Zollvergütung gemäß § 45 ZollG 1988 iVm § 2 Abs. 5 AußHFBG 1984 der maßgebliche Zeitraum mit 1. Oktober 1987 bis 30. Juni 1992 festgelegt. Mit Bescheid des genannten Zollamtes vom 14. Juli 1994 wurde dann in Stattgebung eines vom jetzt beschwerdeführenden Masseverwalter am 11. Juli 19... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1441;BAO §215 Abs2;BAO §215 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/12 88/15/0064 1 Stammrechtssatz § 1441 zweiter Satz ABGB stellt eine Ausnahmeregelung lediglich zugunsten des Staates zur Vermeidung von Verrechnungsschwierigkeiten dar. Sie gilt sowohl für öffentlichrechtliche als auch p... mehr lesen...
Auf Grund des Inhaltes der vorliegenden Verwaltungsakten und des Beschwerdevorbringens steht folgender Sachverhalt fest: Dem Beschwerdeführer, der in A eine Bäckerei betreibt, wurde von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz als Wasserrechtsbehörde mit Bescheid vom 15. September 1982 die Bezahlung der Kosten, für die von der Bezirkshauptmannschaft wegen Gefahr in Verzug gemäß § 31 Abs. 3 Wasserrechtsgesetz angeordneten Maßnahmen zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung als Folge ei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1441;BAO §215 Abs2;BAO §215 Abs4; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1991/8, 575;
ÖStZB 1991, 587;
Rechtssatz: § 1441 zweiter Satz ABGB stellt eine Ausnahmeregelung lediglich zugunsten des Staates zur Vermeidung von Verrechnungsschwierigkeiten dar. Sie gilt sowohl für öffentlichrechtliche al... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1438;ABGB §1441;BAO §215 Abs2;BAO §215 Abs4; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1991/8, 575;
ÖStZB 1991, 587;
Rechtssatz: AusfzF der Kompensation eines Guthabens auf einem Abgabenkonto durch das Finanzamt (hier: aus einer Umsatzsteuervoranmeldung) mit einer anderen als einer Abgabenforderung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs2;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 215 Abs 2 BAO erlaubt nur eine Aufrechnung mit Abgabenschuldigkeiten, die der Abgabepflichtige bei einer anderen Abgabenbehörde des Bundes hat. Eine Aufrechnung mit ausländischen Abgabenschuldigkeiten ist unzulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:19851400... mehr lesen...