RS Vwgh 1988/1/19 85/14/0021

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Veröffentlicht am 19.01.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §215 Abs2;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 215 Abs 2 BAO erlaubt nur eine Aufrechnung mit Abgabenschuldigkeiten, die der Abgabepflichtige bei einer anderen Abgabenbehörde des Bundes hat. Eine Aufrechnung mit ausländischen Abgabenschuldigkeiten ist unzulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985140021.X03

Im RIS seit

19.01.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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