Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs1;LAO Wr 1962 §160a Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter "Nachforderung" im § 212a Abs 1 BAO (diese Vorschrift entspricht dem § 160a Abs 1 Wr LAO) ist jede aus einer Abgabenfestsetzung resultierende Zahlungsverpflichtung zu verstehen (Hinweis E 10.12.1991, 91/14/0164). ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte: Mit Schriftsatz vom 7. Dezember 1988 erhob der Beschwerdeführer unter anderem gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 30. November 1988, Steuernummer 121/4515, EW-AZ 120-1-0726, womit die "Jahreskosten für Beiträge und Abgaben für land- und forstwirtschaftliche Betriebe" für das Jahr 1985 mit S 361,--, für das Jahr 1986 mit S 425,-- und für die Jahre 1987 und 1988 mit (je) S 646,-- festgesetzt worden seien, Berufung. Im selben Schriftsatz beantragte der Besch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs1;BAO §212a Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/17/0027
91/17/0028
91/17/0029
Rechtssatz: Die BAO stellt nicht darauf ab, daß dem Finanzamt allenfalls die Ermittlung des gemäß § 212a Abs 1 BAO für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages aus den Akten möglich i... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 10. Oktober 1991 wurde die Beschwerdeführerin als Haftpflichtige zur Zahlung der für die Zeit von Jänner 1989 bis Oktober 1989 im Betrieb in W, H-Gasse, entstandenen Getränkesteuerschuld der ehemaligen Pächterin, der N-GesmbH., im Betrag von S 56.905,-- (einschließlich Nebenansprüchen) herangezogen. In der dagegen erhobenen Berufung brachte die Beschwerdeführerin vor, sie sei in einem Pensionistenheim untergebracht... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs1;BAO §212a Abs5;BAO §212a Abs7;BAO §218 Abs4;BAO §230 Abs6;BAO §235 Abs3;BAO §294;LAO Wr 1962 §160a;LAO Wr 1962 §164 Abs8; Beachte Siehe jedoch:
91/15/0011 B 10. April 1991 RS 4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/10 91/14/0164 1 Stammrechtssatz § 212a Abs 1 BAO gilt auch für Berufungen... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde seinerzeit ein Teil der Einkommensteuer der Jahre 1983 bis 1986 nachgesehen. Diese Nachsicht wurde vom Finanzamt im Jahre 1990 widerrufen. Gleichzeitig mit der Berufung gegen diesen Bescheid stellte der Beschwerdeführer den Antrag, die Einhebung der wiederaufgelebten Abgabe gemäß § 212 a BAO auszusetzen. Das Finanzamt wies diesen Antrag mit der Begründung: ab, die Abgabenfestsetzung habe zu keiner Nachforderung geführt. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs1;BAO §212a Abs5;BAO §212a Abs7;BAO §218 Abs4;BAO §230 Abs6;BAO §235 Abs3;BAO §294; Beachte Siehe jedoch:
91/15/0011 B 10. April 1991 RS 4;
Rechtssatz: § 212a Abs 1 BAO gilt auch für Berufungen gegen den Widerruf einer Abgabennachsicht. Wird die Aussetzung von der Behörde versagt, hat die Behörde zweiter Instanz über die Beru... mehr lesen...