RS Vwgh 1996/2/20 95/13/0248

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Veröffentlicht am 20.02.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212a Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/02/20 95/13/0247 1

Stammrechtssatz

Von der Erledigung der Berufung gegen einen Zahlungserleichterungsbescheid ist die Höhe einer Abgabe weder unmittelbar noch mittelbar abhängig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995130248.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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