Entscheidungsgründe: I. 1. Mit BGBl. I 161/2006 wurde ein "Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe (Bilanzbuchhaltungsgesetz - BibuG) geschaffen wird", kundgemacht. Nach den parlamentarischen Materialien (IA 846/A BlgNR 22. GP) war es Ziel dieses Gesetzes, die "bisher getrennten Berufe der Gewerblichen Buchhalter und Selbständigen Buchhalter zu einem Bilanzbuch... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungBAO §125BilanzbuchhaltungsG §1, §2, §77, §98WirtschaftstreuhandberufsG §2, §14, §95
Leitsatz: Teilweise Zurückweisung der Individualanträge SelbständigerBuchhalter auf Aufhebung neu geschaffener Regelungen für den Berufdes Bilanzbuchhalters sowie dazu ergangener Übergangsbestimmungenmangels u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit einem auf Art140 B-VG gestützten, beim Verfassungsgerichtshof am 9. September 2002 eingelangten Antrag begehrt der Einschreiter die Aufhebung der Wortfolgen "im Rahmen der doppelten Wertgrenzen des §125 der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 9/1998" und "zum Abschluss von Büchern (Erstellung von Bilanzen), ausgenommen im Rahmen der Einnahmen- und Ausgabenrechnung, und" in §102 Abs1 GewO 1994 i... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungBAO §125EStG 1988 §4 Abs1, Abs3GewO 1994 §102WirtschaftstreuhandberufsG
Leitsatz: Aufhebung einer Bestimmung der Gewerbeordnung 1994 über die
Beschränkung des gewerblichen Buchhalters auf die Vornahme der
Geschäftsbuchhaltung für Betriebe lediglich bis zu einer bestim... mehr lesen...