Im Beschwerdefall ist strittig, ob der Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz, mit dem eine Zwangsstrafe gemäß § 111 Abs. 1 BAO festgesetzt wurde, durch die Berufungsbehörde aufzuheben war, weil der Abgabepflichtige die Anordnung der Abgabenbehörde nach der Zustellung des die Zwangsstrafe festsetzenden Bescheides befolgt hat. Dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom heutigen Tag, Zl. 90/15/0186, lag ein völlig gleichgelagerter Sachverhalt zu Grunde. Im genannten Erkenntnis,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1; Beachte Der Beschwerdefall 91/15/0035 wurde am 22.4.1991 im gleichen Sinne
erledigt.
Rechtssatz: Die Verhängung einer Zwangsstrafe ist nur unzulässig, wenn die Leistung unmöglich, die Erfüllung unzumutbar oder bereits erfolgt wäre (Hinweis E 13.9.1988, 88/14/0084). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/15/0186 E 22. April 1991 RS 2 Stammrechtssatz Die bescheidmäßige Festsetzung einer Zwangsstrafe ist unzulässig, wenn der Anordnung der Behörde (gleichgültig, ob fristgerecht oder nach Ablauf der bestimmten Frist) vor Zustellung des Festsetzungsbescheides entsprochen wurde. Maßgeblicher Zeitpunkt für die E... mehr lesen...
Beachte Der Beschwerdefall 91/15/0035 wurde am 22.4.1991 im gleichen Sinne erledigt. Rechtssatz: Die bescheidmäßige Festsetzung einer Zwangsstrafe ist unzulässig, wenn der Anordnung der Behörde (gleichgültig, ob fristgerecht oder nach Ablauf der bestimmten Frist) vor Zustellung des Festsetzungsbescheides entsprochen wurde. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erbringung der angeordneten Leistung(en) ist nämlich die Wirksamkeit (§ 97 BAO) des die Zwangsstrafe festsetzenden Bescheides. ... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde Berufungen der Beschwerdeführerin gegen zwei Bescheide, mit denen Zwangsstrafen zur Erzwingung der Abgabe der Umsatz- und Einkommensteuererklärung für das Jahr 1986 festgesetzt worden waren, ab. Die Beschwerdeführerin beantragt die Aufhebung dieser Berufungsentscheidung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes, weil die Abgabenbehörd... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1;BAO §133 Abs1;BAO §134 Abs1;BAO §134 Abs2;VwGG §30 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 3;
Rechtssatz: Hat eine für einen vorhergehenden Veranlagungszeitraum (1984) strittige Frage auf die Ermittlung der Höhe der Umsätze bzw Einkünfte eines folgenden Veranlagungszeitraumes (1986) keinen Einflu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1;BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §166;BAO §173 Abs1;
Rechtssatz: Die Vernehmung des Steuerpflichtigen ist kein in der BAO typisiertes Beweismittel, sodaß auf sie § 166 BAO anzuwenden ist. Formvorschriften für ihre Durchführung bestehen somit nicht. Da selbst die Zeugenvernehmung gem § 173 Abs 1 BAO schriftlich erfolgen kann, wenn die Abgabenb... mehr lesen...
Da die Beschwerdeführerin 1980 von zwei Sozialversicherungsträgern je eine Pension bezog, wurde sie vom Finanzamt mittels Zusendung des betreffenden amtlichen Vordruckes zur Abgabe der Erklärung zur Durchführung des amtswegigen Jahresausgleiches sowie gleichzeitig darum ersucht, "diesen Vordruck vollständig auszufüllen und zu unterschreiben, die Lohnsteuerbescheinigungen bzw. die Bestätigungen über die Zeit der Nichtbeschäftigung (umseitig) einzuholen und Ihre Erklärung bis längstens ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §111 Abs1; VVG §5 Abs1 impl; BAO § 111 heute BAO § 111 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 111 gültig von 20.07.2024 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1 impl;LAO Tir 1963 §89; BAO § 111 heute BAO § 111 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 111 gültig von 20.07.2024 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1; BAO §143; BAO §243; BAO §92; BAO § 111 heute BAO § 111 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 111 gültig von 20.07.2024 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/20... mehr lesen...
Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien hat mit Bescheid vom 6. November 1962 über den Beschwerdeführer gemäß § 111 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 (BAO), nach vorheriger schriftlicher Androhung eine Zwangsstrafe in Höhe von S 500,-- verhängt. Der Grund hiefür war die Weigerung des Beschwerdeführers, am 13. und 28. September 1962 zum Zweck einer Gebührennachschau durch behördliche Prüfungsorgane Handakten aus seiner Kanzlei an Ort und Stelle vorzuleg... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren27/02 Notare32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1 BAO §143 BAO §144 Abs1NO 1871 §37NO 1871 §5 BAO § 111 heute BAO § 111 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 111 gültig von 20.07.2024 bis 31.12.2026 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1; BAO § 111 heute BAO § 111 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 111 gültig von 20.07.2024 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1; BAO §119 Abs1; BAO §138 Abs1; BAO §143; BAO §161 Abs2; BAO §20; BAO § 111 heute BAO § 111 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 111 gültig von 20.07.2024 bis 31.12.2026 zuletz... mehr lesen...
Dem Fleischhauermeister PD war mit Verfügung des Finanzamtes vom 3. Februar 1956 aufgetragen worden, die monatlichen Umsätze aus dem Gewerbebetrieb für die Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1956 bis 10. eines jeden Kalendermonates für den jeweils vorangegangenen Kalendermonat bekanntzugeben. Mit Beschluß des zuständigen Gerichtes vom 5. September 1956 war über sein Vermögen der Konkurs eröffnet und der Beschwerdeführer zum Masseverwalter bestellt worden. Mit Erinnerung vom 4. Oktob... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §10 BAO §111 Abs1 BAO §80 Abs2 BAO § 10 gültig von 10.01.1998 bis 31.12.2012 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 10 gültig von 01.01.1962 bis 09.01.1998 BAO § 111 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: BAO §111 Abs1; BAO §119 Abs1; BAO §20;VermStG §20 Abs1; BAO § 111 heute BAO § 111 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 111 gültig von 20.07.2024 bis 31.12.2026 zul... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1; BAO § 111 heute BAO § 111 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 111 gültig von 20.07.2024 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 ... mehr lesen...