Entscheidungen zu § 111 Abs. 1 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-65 von 65

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/26 89/14/0292

Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde Berufungen der Beschwerdeführerin gegen zwei Bescheide, mit denen Zwangsstrafen zur Erzwingung der Abgabe der Umsatz- und Einkommensteuererklärung für das Jahr 1986 festgesetzt worden waren, ab. Die Beschwerdeführerin beantragt die Aufhebung dieser Berufungsentscheidung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes, weil die Abgabenbehörd... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.06.1990

RS Vwgh 1990/6/26 89/14/0292

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1;BAO §133 Abs1;BAO §134 Abs1;BAO §134 Abs2;VwGG §30 Abs2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 3;
Rechtssatz: Hat eine für einen vorhergehenden Veranlagungszeitraum (1984) strittige Frage auf die Ermittlung der Höhe der Umsätze bzw Einkünfte eines folgenden Veranlagungszeitraumes (1986) keinen Einflu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.1990

RS Vwgh 1987/9/29 87/14/0093

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1;BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §166;BAO §173 Abs1;
Rechtssatz: Die Vernehmung des Steuerpflichtigen ist kein in der BAO typisiertes Beweismittel, sodaß auf sie § 166 BAO anzuwenden ist. Formvorschriften für ihre Durchführung bestehen somit nicht. Da selbst die Zeugenvernehmung gem § 173 Abs 1 BAO schriftlich erfolgen kann, wenn die Abgabenb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1987

TE Vwgh Erkenntnis 1964/5/21 0184/64

Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien hat mit Bescheid vom 6. November 1962 über den Beschwerdeführer gemäß § 111 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 (BAO), nach vorheriger schriftlicher Androhung eine Zwangsstrafe in Höhe von S 500,-- verhängt. Der Grund hiefür war die Weigerung des Beschwerdeführers, am 13. und 28. September 1962 zum Zweck einer Gebührennachschau durch behördliche Prüfungsorgane Handakten aus seiner Kanzlei an Ort und Stelle vorzuleg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.05.1964

RS Vwgh 1964/5/21 0184/64

Index: Abgabenverfahren27/02 Notare32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1 BAO §143 BAO §144 Abs1NO 1871 §37NO 1871 §5 BAO § 111 heute BAO § 111 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 111 gültig von 20.07.2024 bis 31.12.2026 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1964

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