Norm: ABGB §509 BauRG §1 BauRG §5 BauRG §6 ABGB § 509 heute ABGB § 509 gültig ab 01.01.1812 BauRG § 1 heute BauRG § 1 gültig ab 01.07.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 258/1990 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist aufgrund Schenkungsvertrags vom 2. 4. 1992 Hälfteeigentümerin einer Liegenschaft, auf der sich ein Wohnhaus befindet. Dieses Wohnhaus wurde vom Ehepaar J***** O***** und E***** O***** (Rechtsvorgängerin der Klägerin) errichtet, denen die damalige Liegenschaftseigentümerin mit Vertrag vom 28. 2. 1968 (Bei l./E) ein Baurecht an der Liegenschaft bis 31. 12. 2047 eingeräumt hatte. Mit Kaufvertrag vom 12. 9. 1991 (Beil ./B) erwarben die beiden Bauberechtigt... mehr lesen...
Begründung: Zu der Liegenschaft EZ 940 Grundbuch ***** mit dem Grundstück Nr. 1485/1 Baufläche als Stammeinlage besteht aufgrund des Baurechtsvertrags vom 31. Oktober 2003 die Baurechtseinlage EZ 986 Grundbuch *****. Ob dieser Baurechtseinlage ist zu C-LNR 3a das Pfandrecht im Betrag von 103.000 EUR zugunsten der B***** einverleibt. Die Antragstellerin ist die alleinige Baurechtsberechtigte. Mit dem angefochtenen Beschluss bewilligte das Erstgericht aufgrund des Schenkungsvertrags v... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten die Einverleibung des Unterbaurechtes bis 30. 9. 2046 im Lastenblatt einer Baurechtseinlage (Bauberechtigter ist der Erstantragsteller) sowie die Einverleibung des Unterbaurechtes für die Zweitantragstellerin im Eigentumsblatt der zu eröffnenden eigenen Unterbaurechtseinlage sowie weitere damit in Zusammenhang stehende Grundbuchseintragungen. Das Erstgericht wies den Antrag mit der
Begründung: ab, dass ein „Unterbaurecht" in der erschöpfende... mehr lesen...
Norm: BauRG allg BauRG §1 BauRG §5 BauRG §6 GBG §9 BauRG § 1 heute BauRG § 1 gültig ab 01.07.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 258/1990 BauRG § 1 gültig von 15.06.1912 bis 30.06.1990 BauRG § 5 heute ... mehr lesen...
Begründung: Der Zweitantragsteller als Baurechtsbesteller hat mit dem Erstantragsteller als Bauberechtigtem einen Baurechtsvertrag am 2.6./6.6.2003 für das Grundstück Nr.***** EZ***** Grundbuch 19710 Eichgraben abgeschlossen. In dessen Punkt VI. werden die Pflichten des Bauberechtigten angeführt wie unter 1. die Bezahlung eines Bauzinses, unter 2. die Befugnis des Bauberechtigten, eine Wohngelegenheit bis zur Größe eines Einfamilienwohnhauses zu errichten sowie das Verbot der Err... mehr lesen...
Norm: BauRG §5 ABGB §472.476 BauRG § 5 heute BauRG § 5 gültig ab 01.07.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 258/1990 BauRG § 5 gültig von 15.06.1912 bis 30.06.1990 ABGB § 472 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist (grundbücherlicher) Hälfteeigentümer des Baurechts bis 31.12.2017 an der Liegenschaft EZ 1700 KG L*****, Baurechtseinlage EZ 1750 KG L*****, die Beklagte und Rainer Qu*****, seine Kinder, zu je einem Viertel. Die Mutter der Beklagten hatte der Beklagten und Rainer Qu***** ihren Hälfteanteil je zur Hälfte mit Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 24.6.1966 geschenkt; weiters räumte sie dem Kläger auf ihrem Hälfteanteil das - dort einverleib... mehr lesen...
Norm: BauRG §1 BauRG §5 BauRG §8 BauRG §9 BauRG § 1 heute BauRG § 1 gültig ab 01.07.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 258/1990 BauRG § 1 gültig von 15.06.1912 bis 30.06.1990 BauRG § 5 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft im Gerichtsbezirk Bregenz. Daran räumten sie der zweitbeklagten Partei ein bis 31.März 2004 befristetes Baurecht ein, wofür eine besondere Grundbuchseinlage eröffnet wurde, in der die zweitbeklagte Partei als Baurechtsberechtigte und die Reallast des Bauzinses von jährlich 1,303.200 S zugunsten der Kläger eingetragen sind. Die Kläger begehren, die beklagten Parteien - die erstbeklagte Partei ist persönlich ... mehr lesen...
Norm: BauRG §1 BauRG §5 BauRG § 1 heute BauRG § 1 gültig ab 01.07.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 258/1990 BauRG § 1 gültig von 15.06.1912 bis 30.06.1990 BauRG § 5 heute ... mehr lesen...
Norm: BauRG §5 GBG §60GBG §61 B1 BauRG § 5 heute BauRG § 5 gültig ab 01.07.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 258/1990 BauRG § 5 gültig von 15.06.1912 bis 30.06.1990
Rechtssatz:
Eine Streitanmerkung der Bauzinsklage is... mehr lesen...