RS OGH 2005/1/26 7R205/04h

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Veröffentlicht am 26.01.2005
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Norm

BauRG §5
ABGB §472.476

Rechtssatz

Der Bauberechtigte kann die Baurechtseinlage auch mit Grunddienstbarkeiten belasten. Eine im Baurechtsvertrag vereinbarte grundbücherliche Sicherstellung einer bestimmten Bauhöhe kann daher als Dienstbarkeit einverleibt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00199:2005:RSP0000036

Dokumentnummer

JJR_20050126_LG00199_00700R00205_04H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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