Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG
Rechtssatz: Gesetzeszweck des BUAG ist es, die Arbeitnehmer vor Nachteilen in Bezug auf den Erwerb von dienstzeitabhängigen Ansprüchen wegen der Auswirkungen der in der Baubranche typischen saisonalen, witterungsbedingten Beschäftigungsunterbrechungen zu bewahren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022080174.L11... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende Partei betreibt ein Unternehmen zur industriellen Herstellung von Fertigteilen, die in Bauwerken eingesetzt werden. 2 Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) schrieb der revisionswerbenden Partei mit Rückstandsausweis vom 17. November 2020 Zuschläge nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) für in einem näher genannten Werk (der Feldfabrik S) tätige Mitarbeiter vor. 3 Dem dagegen erhobenen Einspruch gab die Bezirkshauptmann... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende Partei ist eine Gesellschaft nach ungarischem Recht mit Sitz in Ungarn. Sie betreibt ein Unternehmen, das Bewehrungskörbe u.a. für österreichische Tunnelprojekte herstellt. Die Körbe werden in Ungarn vorgefertigt und sodann in Österreich in der Nähe des jeweiligen Tunnelprojekts zusammengeschweißt. 2 Am 7. Juni 2021 stellte die revisionswerbende Partei bei der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen (im Folgenden: BH) einen Antrag auf Feststellung der ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25 Abs1 BUAG §25 Abs2 BUAG §25 Abs6 BUAG §33d BUAG §33h Abs1 BUAG §33h Abs2 BUAG §33h Abs3VwRallg BUAG § 25 heute BUAG § 25 gültig ab 01.01.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2017 BUAG § 25 gültig von 01.... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E19200000E6J001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25 BUAG §33d BUAG §33h BUAG §33h Abs2 BUAG §33h Abs3EURallgVwRallg32012R1215 Zuständigkeit gerichtliche Zivil- und Handelssachen Art162017CJ0579 Gradbenistvo Korana VORAB BUAG § 25 heute BUAG § 25 gültig ab 01.01.2018 zuletz... mehr lesen...
1. Unstrittig ist, dass die revisionswerbende Gesellschaft (Revisionswerberin) am oben genannten Standort einen Betrieb (ein Unternehmen) betreibt und dort Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse auf privatrechtlichen Verträgen beruhen, beschäftigt. Die Revisionswerberin stellt in ihrem Betrieb ganzjährig in der Halle mit Armierungseisen bewehrte Betonsegmente für Betontürme von Windkraftanlagen her. Dabei fertigt ein Teil der Arbeitnehmer (die Baueisenbieger) die Bewehrungen an, die ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG
Rechtssatz: Dem BUAG unterliegen nicht nur Betriebe, die eine Tätigkeit im gesamten oder überwiegenden Umfang einer der aufgezählten Betriebsarten ausüben. Es sind vielmehr auch solche Betriebe umfasst, die sich auf einen kleineren Teilbereich bzw. auf einzelne Tätigkeiten spezialisiert haben. Die Qualifizierung als Spezialbetrieb setzt freilich voraus, dass es... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2013 ... mehr lesen...
1 Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Be... mehr lesen...