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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
BUAGRechtssatz
Gesetzeszweck des BUAG ist es, die Arbeitnehmer vor Nachteilen in Bezug auf den Erwerb von dienstzeitabhängigen Ansprüchen wegen der Auswirkungen der in der Baubranche typischen saisonalen, witterungsbedingten Beschäftigungsunterbrechungen zu bewahren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022080174.L11Im RIS seit
11.11.2025Zuletzt aktualisiert am
25.11.2025