Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 4. 8. 1969 bis 3. 11. 2004 in einem Bauunternehmen als Bauarbeiter beschäftigt, wobei das Dienstverhältnis keine länger als 120 Tage dauernden Unterbrechungen aufweist. Nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Dienstgebers trat der Kläger gemäß § 25 KO mit 3. 11. 2004 aus. Unstrittig ist, dass ihm Kündigungsentschädigung für den Zeitraum 4. 11. bis 26. 11. 2004 zusteht. Die IAF-Service GmbH erkannte ihre Verpflichtung zur Entricht... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162b BUAG §5 BUAG §21 ABGB § 1162b heute ABGB § 1162b gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 BUAG § 5 heute BUAG § 5 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 137... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 2. 3. 2000 wurde über das Vermögen der P***** GmbH der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Am 16. 12. 1999 hatte die nunmehrige Gemeinschuldnerin der Beklagten, die zuvor am 18. 10. 1999 den Konkurseröffnungsantrag gestellt hatte, eine der betreffenden Vorschreibung der Beklagten entsprechende Zahlung von S 232.624 für den Zuschlagszeitraum Oktober 1999 geleistet. Unter Berufung insbesondere... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stand ab 14. 7. 1997 zur Beklagten in einem Arbeitsverhältnis, das mit Schreiben vom 27. 10. 1997 zum 31. 10. 1997 aufgekündigt wurde. Die Arbeit des Klägers bestand im Wesentlichen im Zuschneiden von Isolierplatten. Er erhielt vereinbarungsgemäß einen Bruttostundenlohn von S 100,-, weiters Trennungsgeld, einen Fahrtkostenbeitrag sowie eine Prämie, die sich im Wesentlichen nach den Quadratmetern der zugeschnittenen Platten richtete. Zum Zeitpunkt der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat mit zutreffender
Begründung: einen Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Bekanntgabe gegenüber der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK), dass das Arbeitsverhältnis termin- und fristwidrig durch Arbeitgeberkündigung beendet worden sei, verneint, sodass hierauf verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Revisionsausführungen entgegenz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hat einem Dienstnehmer der Klägerin am 10.10.1993 während einer Jagd fahrlässig eine schwere Schußverletzung zugefügt. Er wurde deswegen am 16.3.1994 strafgerichtlich verurteilt. Der Dienstnehmer der Klägerin war vom 10.10.1993 bis Ende Jänner 1994 arbeitsunfähig und im Krankenstand. Darüber hinaus bestanden im April, Mai, Juni und Oktober 1994 weitere unfallkausale Krankenstände. Die Klägerin erbrachte aufgrund der Bestimmungen des Entgeltfortzah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der F***** Gesellschaft mbH, Bauunternehmung, wurde mit Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Graz am 18.1.1993 der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Dieser löste die Arbeitsverhältnisse mit den bei der Gemeinschuldnerin beschäftigten Arbeitnehmern gemäß § 25 KO innerhalb Monatsfrist. Mit Schreiben vom 25.2.1993 begehrte die Beklagte Zahlung der Zuschläge zu den Arbeitnehmerlöhnen für den Zeitraum ab Konkurseröf... mehr lesen...
Norm: BUAG §21 KO nF §46 Abs1 Z2 BUAG § 21 heute BUAG § 21 gültig ab 11.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 73/2022 BUAG § 21 gültig von 01.04.2021 bis 10.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2021 BUAG § 21 gültig von 01.01.2013 bis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß des Kreisgerichtes Ried im Innkreis vom 17.1.1991 wurde über das Vermögen der prot.Firma Alfred N***** der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Alle damals beim Gemeinschuldner beschäftigten Arbeitnehmer erklärten innerhalb der einmonatigen Frist gemäß § 25 KO ihren vorzeitigen Austritt. Ab Konkurseröffnung erfolgten keine Lohnzahlungen an die Arbeitnehmer mehr. Mit Schreiben vom 25.2.1991 machte die Beklagte unter and... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Feststellung, daß er in der Zeit vom 3. September 1979 bis 23.Februar 1990 in einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis zur beklagten Partei gestanden sei. Auf sein Arbeitsverhältnis seien die Bestimmungen des BUAG anzuwenden. Nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses habe der Kläger der Urlaubskarte entnommen, daß die beklagte Partei während des gegenständlichen Zeitraumes immer wieder kurzfristige Unterbrechungen eingetragen habe, ohne daß das... mehr lesen...
Norm: BUAG §21 BUAG § 21 heute BUAG § 21 gültig ab 11.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 73/2022 BUAG § 21 gültig von 01.04.2021 bis 10.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2021 BUAG § 21 gültig von 01.01.2013 bis 31.03.2021 ... mehr lesen...
Norm: BUAG §21 BUAG § 21 heute BUAG § 21 gültig ab 11.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 73/2022 BUAG § 21 gültig von 01.04.2021 bis 10.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2021 BUAG § 21 gültig von 01.01.2013 bis 31.03.2021 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §50 Abs1 Z5 BUAG §21 BUAG §22 BUAG §25 Abs2 ASGG § 50 heute ASGG § 50 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 ASGG § 50 gültig von 01.01.2017 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 44/2016 ASGG § 50 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Feststellung, die beklagte Partei, ihr ehemaliger Arbeitgeber, sei verpflichtet, für die vom 5.April 1988 bis 12.Dezember 1988 und vom 3.April 1989 bis 7.Juli 1989 dauernden Zeiträume der mit dem Kläger bestandenen Dienstverhältnisse die erhöhten Akkordarbeits-Zuschläge zur Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) zu entrichten. Hilfsweise begehrt er, die beklagte Partei sei schuldig, für den Kläger die Zuschläge zur BUAK auf der Basis ... mehr lesen...