Norm: ARÜG §2 Abs1 litb
Rechtssatz: Dem Pensionswerber nach § 2 Abs 1 lit b ARÜG wird nur die nachweislich unverschuldet verspätete Einreise nach Österreich nachgesehen, falls er bereits bis 27. 11. 1961 die Einreisebewilligung nach Österreich erhalten haben sollte. Entscheidungstexte 10 ObS 220/99x Entscheidungstext OGH 09.11.1999 10 ObS 220/99x Veröff: SZ 72/169 ... mehr lesen...
Norm: ARÜG §2 Abs1
Rechtssatz: Vor Verfolgung ins Ausland Geflüchtete, die den Schutz ihres Heimatlandes nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, sind als quasi - staatenlose Flüchtlinge zu behandeln. Entscheidungstexte 10 ObS 362/91 Entscheidungstext OGH 16.06.1992 10 ObS 362/91 Veröff: SZ 65/91 = DRdA 1993,53 (Albert) = SSV-NF 6/64 ... mehr lesen...
Norm: ARÜG §2 Abs1 litc
Rechtssatz: Das Verschulden im Sinn des § 2 Abs 1 lit c ARÜG kann nicht darin gelegen sein, daß sich der Versicherte vor dem 11.07.1953 freiwillig auf das Gebiet eines Staates begeben hat, aus dem er seinen Wohnsitz in der Folge nicht mehr vor dem 27.11.1961 nach Österreich verlegen konnte, ebensowenig wie das Nichtergreifen einer Möglichkeit, den Wohnsitz unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften nach Österreich zu ver... mehr lesen...
Norm: ARÜG §2 Abs1 litaARÜG §2 Abs1 litc
Rechtssatz: Der im § 2 Abs 1 lit a ARÜG angeführte Stichtag 11.07.1953 entspricht jenem des 2.AbkSozSi Österreich - BRD (vgl dessen Art 4 Abs 1), das durch das ARÜG fortgeführt wurde. Daraus ergibt sich für den Personenkreis des § 2 Abs 1 lit c ARÜG, daß es einerseits nicht schadet, wenn vor dem 11.07.1953 die Möglichkeit bestand, den Wohnsitz nach Österreich zu verlegen, daß aber andererseits die Unmögl... mehr lesen...