RS OGH 1999/11/9 10ObS220/99x

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Veröffentlicht am 09.11.1999
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Norm

ARÜG §2 Abs1 litb

Rechtssatz

Dem Pensionswerber nach § 2 Abs 1 lit b ARÜG wird nur die nachweislich unverschuldet verspätete Einreise nach Österreich nachgesehen, falls er bereits bis 27. 11. 1961 die Einreisebewilligung nach Österreich erhalten haben sollte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112661

Dokumentnummer

JJR_19991109_OGH0002_010OBS00220_99X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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