Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 22.04.2015 forderte die belangte Behörde die beschwerdeführende Partei auf, das von ihr bereitgestellte Kabelnetz zur Weiterverbreitung von Rundfunk gemäß § 15 Abs 1 TKG 2003 der belangten Behörde anzuzeigen. Dieser Aufforderung kam die beschwerdeführende Partei am 06.05.2015 nach. 2. Mit Schreiben vom 03.12.2015 zog die beschwerdeführende Partei die Anzeige gemäß § 15 Abs 1 TKG 2003 zurück und führte dazu im Wesentlic... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der KommAustria vom 22.06.2016, KOA 6.120/16-008, wurde im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht gemäß § 120 Abs 1 Z 8 iVm § 91 TGK 2003 wie folgt entschieden: 1. Mit Bescheid der KommAustria vom 22.06.2016, KOA 6.120/16-008, wurde im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht gemäß Paragraph 120, Absatz eins, Ziffer 8, in Verbindung mit Paragraph 91, TGK 2003 wie folgt entschieden: "1. Gemäß § 120 Abs. 1 Z 8 iVm § 91 Abs. 2 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (im folgenden: belangte Behörde) in folgender Weise aus: 1. "Gemäß § 91 Abs 2 TKG 2003 wird festgestellt, dass die XXXX gegen ihre Verpflichtung zur Anzeige von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 25 Abs 1 TKG 2003 verstößt, in dem die My Phone GmbH als Bedingung für die Beendigung ihrer Dienste die Verpflichtung des Kun... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.09.2014 Norm: B-VG Art.133 Abs4 TKG 2003 §25 TKG 2003 §91 Abs2 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der RTR vom 18.2.2014, RAUF 06/2013-09, wurde folgenderweise ausgesprochen: "1. Gemäß § 91 Abs. 2 TKG 2003 wird festgestellt, dass die XXXX gegen ihre Verpflichtung zur Anzeige von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 25 Abs. 1 TKG 2003 verstößt, in dem die XXXX als Bedingung für die Beendigung ihrer Dienste die Verpflichtung des Kunden, die Löschung der Verbindungsnetzbetreibervorauswahl selbst zu v... mehr lesen...