Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
18.09.2014Norm
B-VG Art.133 Abs4Rechtssatz
Rechtssatz 1
§ 25 Abs. 1 TKG 2003 bietet aufgrund der Systematik dieser Bestimmung keine Handhabe für die Regulierungsbehörde, bloß faktischen - möglicherweise problematischen bzw. rechtswidrigen - Verhaltensweisen im Wege der Annahme einer Mangelhaftigkeit der AGB zu begegnen, sofern die AGB weiterhin den nötigen "Mindestinhalt" gemäß § 25 Abs. 4 leg. cit. aufweisen. (Revision zulässig)Paragraph 25, Absatz eins, TKG 2003 bietet aufgrund der Systematik dieser Bestimmung keine Handhabe für die Regulierungsbehörde, bloß faktischen - möglicherweise problematischen bzw. rechtswidrigen - Verhaltensweisen im Wege der Annahme einer Mangelhaftigkeit der AGB zu begegnen, sofern die AGB weiterhin den nötigen "Mindestinhalt" gemäß Paragraph 25, Absatz 4, leg. cit. aufweisen. (Revision zulässig)
Schlagworte
allgemeine Geschäftsbedingungen, faktische Verhaltensweise,European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2014:W120.2006075.1.02Zuletzt aktualisiert am
11.11.2014