Entscheidungen zu § 5 Abs. 3 TKG 2003

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

5 Dokumente

Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2008/6/11 7Ob36/08g

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.06.2008

RS OGH 2008/6/11 7Ob36/08g

Norm: TKG §5 Abs3TKG 2003 §6 Abs1
Rechtssatz: Der in § 6 Abs 1 TKG 2003 gebrauchte Begriff „Abstimmung" ist nicht mit dem Begriff „Vereinbarung", wie sie für private Grundstücke vorgesehen ist, gleichzusetzen. Dies bedeutet, dass die Leitungsrechte am öffentlichen Gut grundsätzlich ex lege bestehen. Entscheidungstexte 7 Ob 36/08g Entscheidungstext OGH 11.06.2008 7 Ob 36/08g Veröff... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.06.2008

RS OGH 2008/6/11 7Ob36/08g

Norm: TKG 2003 §5 Abs3
Rechtssatz: In § 5 Abs 3 TKG 2003 wird durch die beispielhafte Aufzählung von Straßen, Fußwegen und öffentlichen Plätzen präzisiert, dass von einem öffentlichen Gut bereits dann auszugehen ist, wenn Grundstücke als Verkehrsflächen gewidmet und genützt werden, sie also von jedem benützt werden können. Auch nach §§ 287, 288 ABGB sind Verkehrsflächen, die dem bestimmungsgemäßen unmittelbaren Gebrauch durch jedermann dienen, ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.06.2008

TE OGH 2005/3/17 6Ob310/04p

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.03.2005

RS OGH 2005/3/17 6Ob310/04p

Norm: TKG §6 Abs1TKG 2003 §5 Abs3
Rechtssatz: Die Benützung öffentlichen Guts für Fernsprechzellen war nach § 6 Abs 1 TKG (1997) für Konzessionsinhaber eines öffentlichen Telekommunikationsdienstes und ist nach § 5 Abs 3 TKG 2003 zwingend für alle Bereitsteller eines Kommunikationsdienstes unentgeltlich. Entscheidungstexte 6 Ob 310/04p Entscheidungstext OGH 17.03.2005 6 Ob 310/04... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.03.2005

Entscheidungen 1-5 von 5

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten