Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, dass gemäß den §§ 48 Abs 1, 50 Abs 1 iVm §§ 117 Z 7, 121 Abs 3 TKG 2003 mit Wirksamkeit ab XXXX für die Zusammenschaltung der Kommunikationsnetze der XXXX GmbH sowie der XXXX AG in Ergänzung des Zusammenschaltungsvertrages vom XXXX näher bestimmte Bedingungen für Festnetzoriginierungsentgelte zur Anwendung gelangen. 2. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid der Telekom-Control-Kommission (TKK) vom 13.10.2014, Z 8/14-15, wurde über den Antrag der XXXX auf Erlass einer Zusammenschaltungsanordnung gemäß § 48 Abs. 1 iVm § 50 Abs. 1 TKG 2003 gegenüber der XXXX (BF), entschieden. 1. Mit angefochtenem Bescheid der Telekom-Control-Kommission (TKK) vom 13.10.2014, Ziffer 8 /, 14 -, 15,, wurde über den Antrag der römisch 40 auf Erlass einer Zusammens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (Beschwerdeführerin) übermittelte mit Schriftsatz vom 11.03.2010 einen Antrag auf Erlass einer Anordnung gemäß § 50 TKG 2003 gegenüber der XXXX (bis 07.07.2010 XXXX ; mitbeteiligte Partei) an die Telekom-Control-Kommission (belangte Behörde, TKK). Die Beschwerdeführerin begehrte darin die Anordnung von Zusammenschaltungs-Entgelten gegenüber der mitbeteiligten Partei. 1. Die römisch 40 (Beschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (im Folgenden Beschwerdeführerin) übermittelte mit Schriftsatz vom 23.12.2014 einen Antrag auf Erlass einer Anordnung gemäß § 50 TKG 2003 gegenüber der XXXX (im Folgenden mitbeteiligte Partei) an die Telekom-Control-Kommission (im Folgenden belangte Behörde), womit sie die Erlassung einer Zusammenschaltungsanordnung gegenüber der mitbeteiligten Partei begehrte. 1. Die römisch 40 (im Folgenden Beschwerdefü... mehr lesen...