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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde bezüglich der Anträge der Beschwerdeführerin vom 27.12.2020 auf Zustellung des fernmeldebehördlichen Bewilligungsbescheides und auf nachträgliche Einräumung der Parteistellung im fernmeldebehördlichen Bewilligungsverfahren betreffend die „neu errichtete Mobilfunksendeanlage in unserem Ort XXXX “ Folgendes aus: 1. Mit dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG I.1. Mit Schreiben vom XXXX beantragte XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführerin“) beim Fernmeldebüro XXXX die Zustellung des fernmeldebehördlichen Bewilligungsbescheides für die Sendeanlage XXXX sowie die nachträgliche Einräumung der Parteistellung in diesem Bewilligungsverfahren. Diese begründete ihr Begehren insbesondere damit, dass die in der unmittelbaren Nachbarschaft befindliche Sendeanlage vor kurzem technisch aufgerüstet worden sei. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Antrag vom XXXX begehrte die Beschwerdeführerin vom Fernmeldebüro (im Folgenden belangte Behörde) die nachträgliche Einräumung der Parteistellung sowie die Zustellung des Bescheides im Verfahren betreffend die Bewilligung zur Errichtung einer Mobilfunksendeanlage „ XXXX “. Da von solchen Anlagen gesundheitsgefährdende Strahlung ausgehe, habe sie ein rechtliches Interesse am Verfahren zum Schutze der eigenen Gesundheit und jener ihre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Antrag vom XXXX begehrte die Beschwerdeführerin vom Fernmeldebüro (im Folgenden belangte Behörde) die nachträgliche Einräumung der Parteistellung sowie die Zustellung des Bescheides im Verfahren betreffend die Bewilligung zur Errichtung einer Sendeanlage auf dem XXXX . Da von solchen Anlagen gesundheitsgefährdende Strahlung ausgehe, die auch noch in mehreren 100 m Entfernung vom Betriebsstandort schädliche Auswirkungen auf die Nachb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Antrag vom XXXX begehrte die Beschwerdeführerin vom Fernmeldebüro (im Folgenden belangte Behörde) die nachträgliche Einräumung der Parteistellung sowie die Zustellung des Bescheides im Verfahren betreffend die Bewilligung zur Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Dach des Hauses in XXXX . Denn diese Mobilfunksendeanlage werde in letzter Zeit mit neuen Antennen ausgerüstet und handle es sich dabei, wie aus Medienberichten zu ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 04.05.2020 beantragte der Beschwerdeführer beim Fernmeldebüro als Fernmeldebehörde (im Folgenden belangte Behörde) die Zustellung des fernmeldebehördlichen Bewilligungsbescheides betreffend eine bestehende Mobilfunksendeanlage in XXXX und die nachträgliche Einräumung der Parteistellung im fernmeldebehördlichen Bewilligungsverfahren. Denn die Anlage sei im Herbst 2018 baubehördlich genehmigt und im Sommer 2019 in Betrie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis sprach die belangte Behörde betreffend den Erstbeschwerdeführer Folgendes aus: "Sie sind und waren zum ua Zeitpunkt Geschäftsführer der [zweitbescherdeführenden Partei], somit deren außenvertretungsbefugtes Organ und gem § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 – VStG verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher und haben daher dafür einzustehen, dass am 26.4.2016, 14:53 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis sprach die belangte Behörde betreffend den Erstbeschwerdeführer Folgendes aus: "Sie sind und waren zum ua Zeitpunkt Geschäftsführer der [zweitbescherdeführenden Partei], somit deren außenvertretungsbefugtes Organ und gem § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 – VStG verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher und haben daher dafür einzustehen, dass am 26.4.2016, 14:53 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis sprach die belangte Behörde betreffend den Erstbeschwerdeführer Folgendes aus: "Sie sind und waren zum ua Zeitpunkt Geschäftsführer der [zweitbescherdeführenden Partei], somit deren außenvertretungsbefugtes Organ und gem § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 – VStG verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher und haben daher dafür einzustehen, dass am 26.4.2016, 14:53 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis sprach die belangte Behörde betreffend den Erstbeschwerdeführer Folgendes aus: "Sie sind und waren zum ua Zeitpunkt Geschäftsführer der [zweitbescherdeführenden Partei], somit deren außenvertretungsbefugtes Organ und gem § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 – VStG verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher und haben daher dafür einzustehen, dass am 26.4.2016, 14:53 ... mehr lesen...