Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 11.05.2023 erstattete XXXX , Geschäftsführer der XXXX , wegen der Zusendung einer E-Mail mit dem
Betreff: „Herr XXXX ...Mehr Umsatz durch einzigartiger Conversion Optimierung“ Anzeige beim Fernmeldebüro (in Folge: belangte Behörde). Zu dieser Zusendung führte er aus, dass ihm das werbende Unternehmen mit der E-Mailadresse XXXX und die versendende Person namens XXXX nicht bekannt seien und dass er keine Ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom 28.02.2023 erstattete XXXX (in Folge: Anzeigenleger bzw. Empfänger) eine Anzeige beim Fernmeldebüro (in Folge: belangte Behörde) wegen der Zusendung einer Werbe-E-Mail vom selben Tag ohne vorherige Einwilligung über eine E-Mailadresse, die XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) zurechenbar ist. 1. Mit E-Mail vom 28.02.2023 erstattete römisch 40 (in Folge: Anzeigenleger bzw. Empfänger) eine Anzei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX erstattete XXXX (in der Folge bezeichnet als „Anzeigerin“) bei der belangten Behörde Anzeige wegen des Erhalts einer E-Mail mit dem
Betreff: „ XXXX “ am XXXX um XXXX Uhr. Die Anzeigerin gehe davon aus, dass ihre E-Mail-Adresse zu Werbezwecken an die Erstbeschwerdeführerin (zugleich Geschäftsführerin der Zweitbeschwerdeführerin) weitergegeben und von ihr unrechtmäßig zur Werbeaussendung verwendet wo... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 21.11.2022 erstattete XXXX , (in der Folge: der Empfänger) bei der belangten Behörde Anzeige wegen des Erhalts einer E-Mail mit dem
Betreff: XXXX des XXXX (Absender) am 17.11.2022, 15:33 Uhr. 1. Am 21.11.2022 erstattete römisch 40 , (in der Folge: der Empfänger) bei der belangten Behörde Anzeige wegen des Erhalts einer E-Mail mit dem
Betreff: römisch 40 des römisch 40 (Abse... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der belangten Behörde langte am 2.9.2022 eine „Anzeige wegen Verstoß gegen Paragraph 174 TKG“ des XXXX ein. Es wurde ausgeführt, dass XXXX von der E-Mail-Adresse „ XXXX “ aus am 19.8.2022 eine E-Mail zu Werbezwecken erhalten habe, für die er keine Einwilligung erteilt habe. 1. Bei der belangten Behörde langte am 2.9.2022 eine „Anzeige wegen Verstoß gegen Paragraph 174 TKG“ des ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der belangten Behörde langte am 2.9.2022 eine „Anzeige wegen Verstoß gegen Paragraph 174 TKG“ des XXXX ein. Es wurde ausgeführt, dass XXXX von der E-Mail-Adresse „ XXXX “ aus am 19.8.2022 eine E-Mail zu Werbezwecken erhalten habe, für die er keine Einwilligung erteilt habe. 1. Bei der belangten Behörde langte am 2.9.2022 eine „Anzeige wegen Verstoß gegen Paragraph 174 TKG“ des ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der belangten Behörde langten am 28.2.2022 eine „ XXXX “ und am 3.3.2022 eine „ XXXX “, jeweils mit Beilagen, des XXXX ein. Es wurde ausgeführt, dass XXXX vom Beschwerdeführer ein „Werbeemail“ erhalten habe, obwohl er mit ihm „nie (!) eine Geschäftsbeziehung hatte“. 1. Bei der belangten Behörde langten am 28.2.2022 eine „ römisch 40 “ und am 3.3.2022 eine „ römisch 40 “, jewe... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 05.12.2020 langte bei der belangten Behörde eine Anzeige hinsichtlich E-Mails der XXXX (im Folgenden: Zweitbeschwerdeführerin) vom 23.11.2020 und 24.11.2020 ein. In der Anzeige wurde darauf verwiesen, dass der Anzeiger bzw. Empfänger, XXXX (im Folgenden: Empfänger), diese E-Mails unaufgefordert bzw. ohne seine Zustimmung erhalten habe. Zudem sei der Empfänger in die von der... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 05.12.2020 langte bei der belangten Behörde eine Anzeige hinsichtlich E-Mails der XXXX (im Folgenden: Zweitbeschwerdeführerin) vom 23.11.2020 und 24.11.2020 ein. In der Anzeige wurde darauf verwiesen, dass der Anzeiger bzw. Empfänger, XXXX (im Folgenden: Empfänger), diese E-Mails unaufgefordert bzw. ohne seine Zustimmung erhalten habe. Zudem sei der Empfänger in die von der... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 05.12.2020 langte bei der belangten Behörde eine Anzeige hinsichtlich E-Mails der XXXX (im Folgenden: Zweitbeschwerdeführerin) vom 23.11.2020 und 24.11.2020 ein. In der Anzeige wurde darauf verwiesen, dass der Anzeiger bzw. Empfänger, XXXX (im Folgenden: Empfänger), diese E-Mails unaufgefordert bzw. ohne seine Zustimmung erhalten habe. Zudem sei der Empfänger in die von der... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 05.12.2020 langte bei der belangten Behörde eine Anzeige hinsichtlich E-Mails der XXXX (im Folgenden: Zweitbeschwerdeführerin) vom 23.11.2020 und 24.11.2020 ein. In der Anzeige wurde darauf verwiesen, dass der Anzeiger bzw. Empfänger, XXXX (im Folgenden: Empfänger), diese E-Mails unaufgefordert bzw. ohne seine Zustimmung erhalten habe. Zudem sei der Empfänger in die von der... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.04.2021, GZ: BMVIT-631.540/0405-III/FBW/2019, zugestellt am 16.04.2021, sprach die belangte Behörde betreffend XXXX (nunmehr: Erstbeschwerdeführerin) Folgendes aus: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.04.2021, GZ: BMVIT-631.540/0405-III/FBW/2019, zugestellt am 16.04.2021, sprach die belangte Behörde betreffend römisch 40 (nun... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.04.2021, GZ: BMVIT-631.540/0405-III/FBW/2019, zugestellt am 16.04.2021, sprach die belangte Behörde betreffend XXXX (nunmehr: Erstbeschwerdeführerin) Folgendes aus: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.04.2021, GZ: BMVIT-631.540/0405-III/FBW/2019, zugestellt am 16.04.2021, sprach die belangte Behörde betreffend römisch 40 (nun... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.04.2021, GZ: XXXX , zugestellt am 16.04.2021, sprach die belangte Behörde betreffend XXXX (nunmehr: Erstbeschwerdeführerin) Folgendes aus: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.04.2021, GZ: römisch 40 , zugestellt am 16.04.2021, sprach die belangte Behörde betreffend römisch 40 (nunmehr: Erstbeschwerdeführerin) Folgendes aus: ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.04.2021, GZ: XXXX , zugestellt am 16.04.2021, sprach die belangte Behörde betreffend XXXX (nunmehr: Erstbeschwerdeführerin) Folgendes aus: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.04.2021, GZ: römisch 40 , zugestellt am 16.04.2021, sprach die belangte Behörde betreffend römisch 40 (nunmehr: Erstbeschwerdeführerin) Folgendes aus: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem Straferkenntnis vom XXXX , GZ. XXXX , entschied das Fernmeldebüro (im Folgenden: „belangte Behörde“) wie folgt: „Herr XXXX , geb. am XXXX , hat gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX am Standort ‚ XXXX ‘ nach außen berufene Person (Firmenbuch-nummer XXXX ) zu verantworten, dass diese eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung im Rahmen des behördlichen Strafverfahrens, der Beschwerdeführer habe es als Inhaber der - XXXX - zu verantworten, dass am XXXX , XXXX Uhr, von seinem Unternehmen aus in einem Fall elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung von der E-Mail-Adresse XXXX mit dem
Betreff: „ XXXX “ an Herrn XXXX an die E-Mail-Adresse ... mehr lesen...