1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufungswerber gemäß § 4 Abs 5 iVm § 24 Abs 4 des Führerscheingesetzes (FSG) aufgefordert, sich innerhalb einer Frist von zwei Monaten, gerechnet ab der Rechtskraft dieses Bescheides, amtsärztlich untersuchen zu lassen und dafür eine verkehrspsychologische Stellungnahme vorzulegen. Gemäß § 64 Abs 2 AVG wurde die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gegen diesen Bescheid ausgeschlossen. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wu... mehr lesen...
Norm: FSG §4 Abs5 FSG §4 Abs6 Z2 FSG § 4 heute FSG § 4 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 FSG § 4 gültig von 01.08.2019 bis 23.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2019 FSG § 4 gültig von 01.07.2017 bis 31.07.2... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Berufungswerberin verpflichtet, sich innerhalb von vier Monaten einer Nachschulung zu unterziehen. Diesem Bescheid lag zu Grunde, dass die Berufungswerberin mit Strafverfügung vom 26.01.2007 wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung der kundgemachten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im Ausmaß von 23 km/h bestraft wurde. In der dagegen erhobenen Berufung wird vorgebracht, dass zum damaligen Zeitpunkt nicht die Berufungswerberi... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs 6 Z 2 lit a iVm § 4 Abs 3 FSG ist eine Nachschulung anzuordnen, wenn der Inhaber eines Probeführerscheines eine mit technischen Hilfsmitteln festgestellte Überschreitung einer ziffernmäßig festgesetzten erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ausmaß von mehr als 20 km/h im Ortsgebiet begeht. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr. Die Anlastung des gegenständlichen schweren Verstoßes und der Eintritt der angeführten Rechtsfolgen setzen somit vo... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs.6 Z1 lita FSG gilt als schwerer Verstoß gemäß Abs.3 eine Übertretung des § 4 Abs.1 lit.a StVO (Fahrerflucht). Zum Tatzeitpunkt befand sind der Berufungswerber noch innerhalb der zweijährigen Probezeit iSd § 4 Abs.1 FSG, somit ist die Anordnung einer Nachschulung rechtens. Schlagworte Nachschulung, Rechtskraft, Bindungswirkung mehr lesen...
Mit einem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 14.10.2003 wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 13.08.2001 um 15.50 Uhr als wartepflichtiger Lenker des Pkws, Kennzeichen IM-XY, in Innsbruck auf dem Rennweg im Kreuzungsbereich mit der Kaiserjägerstraße in Richtung Bundespolizeidirektion Innsbruck fahrend, vom Rennweg in die Kaiserjägerstraße eingebogen, wodurch ein Vorrangberechtigter und die Fahrtrichtung beibehaltender Fahrzeuglenker zum unmittelbaren Abbremsen ... mehr lesen...