Der Beschwerdeführer beantragte am 9. Juli 2002 die Erteilung der Lenkberechtigung für die Klasse B. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers gemäß § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 4 iVm § 8 des Führerscheingesetzes (FSG) abgewiesen. Begründend verwies die belangte Behörde auf die verkehrspsychologische Untersuchung vom 26. August 2002 und auf das darauf aufbauende amtsärztliche Gutachten vom 27. August 2002, wonach der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §36 Abs2 Z2;FSG 1997 §8 Abs6 Z3;FSG-GV 1997 §19;FSG-GV 1997 §20;FSG-GV 1997 §21;
Rechtssatz: § 36 Abs. 2 Z. 2 FSG 1997 normiert (bloß) die sachliche Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, Ermächtigungen zur Durchführung verkehrspsychologischer Untersuchungen zu erteilen, enthält aber keine Verordnungsermächtigung. Im Hinblick auf d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid ordnete die belangte Behörde gemäß § 26 Abs. 8 in Verbindung mit § 24 Abs. 3 Führerscheingesetz - FSG an, dass sich der Beschwerdeführer binnen vier Monaten ab Zustellung des Bescheides einer begleitenden Maßnahme in Form einer Nachschulung mit besonderer Bedachtnahme auf die Problematik von Alkohol im Straßenverkehr zu unterziehen habe. In der Begründung: ihres Bescheides führte die belangte Behörde aus, dem Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs3;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §36 Abs2;KDV 1967 §29b;
Rechtssatz: Wird dem zur Befolgung einer Nachschulungsanordnung Verpflichteten trotz seines Verlangens keine dem § 29b KDV entsprechende Nachschulung angeboten, kann von einer Nichtbefolgung der Nachschulungsanordnung keine Rede sein. Die an die Nichtbefolgung geknüpften Rechtsfolgen nach... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer, der damals im Besitz einer Lenkerberechtigung unter Anordnung einer Probezeit war, gemäß § 4 des Führerscheingesetzes angeordnet, daß er sich einer Nachschulung zu unterziehen habe. Die belangte Behörde nahm auf Grund einer rechtskräftigen Strafverfügung des Bezirksgerichtes Linz vom 7. Jänner 1998 als erwiesen an, daß der Beschwerdeführer eine strafbare Handlung nach § 88 StGB unter Verwen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art140 Abs1;FSG 1997 §22;FSG 1997 §24 Abs3;FSG 1997 §26 Abs8;FSG 1997 §36 Abs2;FSG 1997 §4 Abs3;FSG 1997 §4 Abs9;FSG 1997 §41 Abs2;KDV 1967 §29a;
Rechtssatz: Die Ausbildung im Bundesheer, die zur Erteilung einer Heereslenkberechtigung führt, erfolgt nicht durch eine gemäß § 4 Abs 9 FSG 1997 und § 36 Abs 2 FSG 1997 ... mehr lesen...