RS Vwgh 2000/4/11 99/11/0338

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Veröffentlicht am 11.04.2000
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Index

90/02 Führerscheingesetz
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs3;
FSG 1997 §25 Abs3;
FSG 1997 §36 Abs2;
KDV 1967 §29b;

Rechtssatz

Wird dem zur Befolgung einer Nachschulungsanordnung Verpflichteten trotz seines Verlangens keine dem § 29b KDV entsprechende Nachschulung angeboten, kann von einer Nichtbefolgung der Nachschulungsanordnung keine Rede sein. Die an die Nichtbefolgung geknüpften Rechtsfolgen nach § 25 Abs 3 zweiter Satz FSG 1997 treten in einem solchen Fall nicht ein (hier wurde dem Verpflichteten von der ermächtigten Einrichtung keine dem § 29b Abs 2 KDV entsprechende Nachschulung mit fünf Sitzungen sondern nur eine solche mit einer höheren Zahl von Sitzungen und einem entsprechend höheren Preis angeboten).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999110338.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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