Entscheidungen zu § 23 Abs. 3 FSG

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Uvs Erkenntnis 2011/3/10 34/11057/9-2011th

Begründung: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Bundespolizeidirektion Salzburg den Antrag des Berufungswerbers auf Umschreibung mit praktischer Prüfung seiner ausländischen Nicht-EU/EWR-Lenkberechtigung vom 11.4.2000 gemäß § 23 Abs 3 Führerscheingesetz (FSG) abgelehnt. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Bundespolizeidirektion Salzburg den Antrag des Berufungswerbers auf Umschreibung mit praktischer Prüfung seiner ausländischen Nicht-EU/EWR-Lenkberechtigung vom 11.4.2000 gemäß... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Erkenntnis | 10.03.2011

RS Uvs 2011/3/10 34/11057/9-2011th

Index: 90/02 Führerscheingesetz001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm: FSG §23 Abs3VwRallg FSG § 23 heute FSG § 23 gültig ab 01.09.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2026 FSG § 23 gültig von 24.04.2026 bis 31.08.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 10.03.2011

RS UVS Oberösterreich 2007/05/07 VwSen-521556/15/Br/Bb/Ps

Rechtssatz: Abweisung eines Antrags auf Austausch eines Nicht-EWR-Führerscheins für die Klasse B wegen vermuteter Fälschung der Dokumente. Eine Mitteilung der Botschaft macht jedoch die Echtheit der Dokumente glaubhaft. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 07.05.2007

RS UVS Oberösterreich 2001/07/25 VwSen-107757/3/Br/Bk

Rechtssatz: Das Lenken eines KFZ nach Ablauf der Jahresfrist für die Gültigkeit der ausländischen Lenkberechtigung am Tag der Ausstellung der auf Grund der ausländischen Lenkberechtigung zu erteilenden österreichischen Lenkberechtigung rechtfertigt die Anwendung des § 21 VStG. Schlagworte Hauptwohnsitz, Jahresfrist mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 25.07.2001

RS UVS Oberösterreich 1999/03/02 VwSen-106107/6/Br

Rechtssatz: Es ist nicht zulässig, den früheren Zeitraum einer Nebenwohnsitzmeldung rückwirkend in einen Hauptwohnsitz umzuinterpretieren, um dadurch die Frist, während der von einem ?Nicht-EWR-Führerschein? Gebrauch gemacht werden kann, zu verkürzen und so einen strafbaren Tatbestand zu schaffen. Einstellung des Verfahrens. Schlagworte Hauptwohnsitz, Konstitutive Wirkung der Meldedaten mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 02.03.1999

RS UVS Oberösterreich 1998/08/18 VwSen-105736/2/Br

Rechtssatz: Die eheliche Verbindung mit einer im Ausland wohnhaften Person läßt im Falle einer ? weiteren ? Wohnsitzbegründung nicht ohne weiteres den Schluss zu, dass es sich dabei um eine Verlegung des Hauptwohnsitzes handelt. Schlagworte Hauptwohnsitz, Wohnort des Ehegatten mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 18.08.1998

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