Entscheidungen zu § 15 FSG

Unabhängige Verwaltungssenate

8 Dokumente

Entscheidungen 1-8 von 8

TE UVS Kärnten 2006/01/11 KUVS-42/2/2006

Der Spruch: des angefochtenen Bescheides lautet wie folgt: ?Das Ansuchen um Erteilung einer Lenkberechtigung für die Klassen A, B und F des Herrn ****, geboren am **** in Innsbruck, wohnhaft in ****, ****, wird gemäß § 3 Abs. 1, Z. 3 Führerscheingesetzes 1997 in der derzeit geltenden Fassung 1997 wegen gesundheitlicher Nichteignung    a b g e w i e s e n .”   In
Begründung: dieser Entscheidung wurde Nachstehendes ausgeführt:   ?Sachverhalt:   Mit 17.5.2005 wurde vom Bescheidbetroffenen ein A... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Kärnten | 11.01.2006

RS UVS Kärnten 2006/01/11 KUVS-42/2/2006

Rechtssatz: Entscheidet die Behörde über den Antrag auf Ausstellung eines Führerscheinduplikates mit Erteilung oder Nichterteilung (hier wegen gesundheitlicher Nichteignung) einer Lenkberechtigung, ist dies rechtswidrig, weil ein Antrag in dieser Richtung gar nicht vorliegt. Die gesundheitliche Nichteignung kann zur Entziehung der Lenkberechtigung führen. Schlagworte Neuer Führerschein (Duplikat), Erteilung einer Lenkberechtigung, Entziehung einer Lenkberechtigung, gesundheitliche Eig... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.01.2006

RS UVS Kärnten 2004/08/17 KUVS-434/8/2004

Rechtssatz: Wird im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat durch ein amtsärztliches Gutachten schlüssig und nachvollziehbar dargelegt, dass beim Berufungswerber kein Hinweis auf eine mangelnde kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit abzuleiten ist und dieser zum Lenken von Kraftfahrzeugen in der Gruppe 1 gesundheitlich geeignet ist, so ist der befristete Führerscheinentzug mit dem Nachuntersuchungsauftrag mit Rechtswidrigkeit behaftet. (Aufhebung) Schlagworte Führersche... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 17.08.2004

TE UVS Burgenland 2004/02/06 084/06/03028

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten unter Angabe von Zeit und Ort der Kontrolle vorgeworfen, er habe es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die Ausstellung eines neuen Führerscheines zu beantragen, obwohl sein alter Führerschein im Hinblick darauf, dass das Lichtbild ihn nicht mehr einwandfrei erkennen habe lassen, ungültig gewesen sei. Wegen Übertretung des § 37 Abs 1 iVm § 14 Abs 4 FSG wurde eine Geldstrafe von 72 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe von 54 Stunden) ver... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 06.02.2004

RS UVS Burgenland 2004/02/06 084/06/03028

Rechtssatz: Das FSG regelt ausschließlich die Ausstellung österreichischer Führerscheine. Anknüpfungspunkt für die Zuständigkeit bei der Ausstellung eines neuen Führerscheines nach § 15 FSG ist der Hauptwohnsitz des Führerscheinbesitzers. Dem Berufungswerber, der deutscher Staatsbürger ist, dessen (hinsichtlich des Lichtbildes) beanstandeter Führerschein von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde und der in Österreich keinen Hauptwohnsitz hat, kann demnach nicht vorgeworfen werden, er h... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 06.02.2004

RS UVS Kärnten 2002/10/09 KUVS-1548-1549/2/2002

Rechtssatz: §§ 14, 15 Führerscheingesetz und § 41 KFG bedeuten, dass bei Ausstellung des neuen Führerscheines (Duplikates) sowie des neuen Zulassungsscheines der alte seine Gültigkeit verliert und ist, sofern dies möglich ist, unverzüglich der Behörde abzuliefern. Zweck dieser Bestimmungen ist, dass, wenn ein Duplikat des Führerscheines und des Zulassungsscheines ausgestellt ist, verhindert werden soll, dass zwei gleichlautende Führerscheine bzw. Zulassungsscheine zur Verfügung stehen. Sel... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 09.10.2002

RS UVS Oberösterreich 2001/11/08 VwSen-107866/13/Br/Bk

Rechtssatz: Ein mit einem Klebeband an den Falträndern versehener Führerschein, welcher alle Eintragungen deutlich erkennen lässt, ist alleine aus diesem "Mangel" noch nicht ungültig bzw. lässt keinen Zweifel an der Einheit und Echtheit aufkommen. Das Anhalten eines Kfz parallel zum Fahrbahnrand (in zweiter Spur) und Aussteigen lassen des Beifahrers, obwohl ein in unmittelbarer Nähe gelegener, die Schrägparkordnung vorsehender Parkplatz frei war, stellt ein unzulässiges "Halten" dar. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 08.11.2001

RS UVS Oberösterreich 1999/05/25 VwSen-106325/9/Br

Rechtssatz: Nach § 3 Abs.1 FSG ist das Lenken eines Kraftfahrzeuges und das Ziehen eines Anhängers, ausgenommen in den Fällen des Abs. 5, nur zulässig mit einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung für die Klasse oder Unterklasse (§ 2), in die das Kraftfahrzeug fällt. Da dem Berufungswerber als österreichischem Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich die von Österreich ausgestellte Lenkberechtigung rechtskräftig entzogen wurde, kann hier dahingestellt bleiben, ob die ih... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 25.05.1999

Entscheidungen 1-8 von 8

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten