Entscheidungen zu § 11 FSG

Unabhängige Verwaltungssenate

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RS UVS Kärnten 2004/08/12 KUVS-488/9/2004

Rechtssatz: Kommt im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat aufgrund des Sachverständigenbeweises hervor, dass die Berufungswerberin zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klassen A und B für gesundheitlich geeignet ist, ist die Befristung der Lenkberechtigung aufzuheben und die Lenkberechtigung unbefristet zu erteilen. (Teilweise Aufhebung) Schlagworte Führerschein, Lenkberechtigung, befristeter Führerschein, befristete Lenkberechtigung, Sachverständigenbeweis , Beweisverf... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 12.08.2004

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