RS UVS Kärnten 2004/08/12 KUVS-488/9/2004

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Veröffentlicht am 12.08.2004
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Rechtssatz

Kommt im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat aufgrund des Sachverständigenbeweises hervor, dass die Berufungswerberin zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klassen A und B für gesundheitlich geeignet ist, ist die Befristung der Lenkberechtigung aufzuheben und die Lenkberechtigung unbefristet zu erteilen. (Teilweise Aufhebung)

Schlagworte
Führerschein, Lenkberechtigung, befristeter Führerschein, befristete Lenkberechtigung, Sachverständigenbeweis , Beweisverfahren, gesundheitliche Eignung, unbefristeter Führerschein
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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