Mit Vertrag vom 12. April 1832, der zwischen einem Vertreter des Ärars und einem Vertreter des "Standes X" geschlossen wurde, wobei letzterer auch Vorsteher einer X Gemeinde war und "unter Beistimmung der übrigen Gemeindevorsteher" handelte, wurden seitens des Ärars das "Obereigentum" und sonstige Rechte an den näher bezeichneten Waldungen "in Pausch und Bogen den X Gemeinden ... (Namen der Gemeinden) überlassen, und von nun an, und für die Zukunft ihr vollständiges Eigentum". Als Geg... mehr lesen...
Index: L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AgrVG §1;AgrVG §4;AVG §8;AVG §9;FlVfGG §15;FlVfGG §17;FlVfGG §20;FlVfGG §21;FlVfGG §31 Abs1;FlVfGG §37;FlVfLG Vlbg 1979 §31;FlVfLG Vlbg 1979 §32;FlVfLG Vlbg 1979 §35;FlVfLG Vlbg 1979 §36 Abs1;FlVfLG Vlbg 1979 §37;FlVfLG Vlbg 1979 §39;FlVfLG Vlbg 1979 §40 Abs1;FlVfLG Vlbg 1979 §43;FlVfLG Vlbg 1979 §84; Hinweis ... mehr lesen...
Mit Kundmachung vom 29. Mai 1991 erließ das Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz im Zusammenlegungsverfahren O. gemäß §§ 11, 14 und 17 des Burgenländischen Flurverfassungs-Landesgesetzes, LGBl. Nr. 40/1970 in der Fassung LGBl. Nr. 55/1979 und 1/1990 (im folgenden: FLG), im Zusammenhalt mit § 7 AgrVG 1950 den Besitzstandsausweis, den Bewertungsplan und den Plan der gemeinsamen Anlagen durch Auflage zur allgemeinen Einsicht. In einer namens der Erst- und ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführer gegen den Zusammenlegungsplan S. gemäß § 1 AgrVG 1950, § 66 Abs. 4 AVG und den §§ 20, 21 und 25 des Burgenländischen Flurverfassungs-Landesgesetzes, LGBl. Nr. 40/1970 i.d.F. LGBl. Nr. 1/1990, (im folgenden: FLG) als unbegründet ab. Diesen Bescheid begründete die belangte Behörde im wesentlichen mit folgenden Ausführungen: Die Beschwerdeführer seien mit 15 Besitzkomplexen im Gesamtausmaß von 3,12... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht
Norm: AgrBehG 1950 §5 Abs2;AgrVG §1;AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52 Abs1;AVG §52; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/27 92/07/0006 3 Stammrechtssatz Der Landesagrarsenat muß sich keiner Sachverständigen bedienen, weil er aufgrund des § 5 Abs 2 AgrBehG von vornherein selbst hinreichend fachkundig besetzt ist. Die Bei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht
Norm: AgrBehG 1950 §5 Abs2;AgrVG §1;AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52 Abs1;AVG §52; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/27 92/07/0006 3 Stammrechtssatz Der Landesagrarsenat muß sich keiner Sachverständigen bedienen, weil er aufgrund des § 5 Abs 2 AgrBehG von vornherein selbst hinreichend fachkundig besetzt ist. Die Bei... mehr lesen...
Am 7. Juli 1987 stellte die mitbeteiligte Partei (MP) bei der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde (ABB) den Antrag, ihr zugunsten ihrer Grundstücke Nr. 2410/1 und Nr. 2410/2, KG A., ein landwirtschaftliches Bringungsrecht über das Grundstück Nr. 2411 KG A., das im Eigentum des Beschwerdeführers steht, einzuräumen. Die MP begründete ihren Antrag damit, daß sie keine andere Möglichkeit hätte, ihre Grundstücke im Ausmaß von ca. 3000 m2 Wiese, auf dem 15 Obstbäume stünden, zu bewir... mehr lesen...
Index: L66203 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AgrVG §1;AVG §58 Abs2;AVG §60;GSGG §2 Abs2 Z3;GSLG NÖ §3 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 3 Abs 1 Z 3 NÖ GSLG, wonach fremder Grund unter Berücksichtigung seines Verwendungszweckes in möglichst geringem Ausmaß in Anspruch genommen werden soll, bedeutet für die Behörde, daß bei kleinen l... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren X hat das Amt der Salzburger Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) den Zusammenlegungsplan (Bescheid vom 9. Oktober 1987) durch Auflage zur allgemeinen Einsicht in der Zeit vom 9. November bis 23. November 1987 erlassen. Gegen diesen Zusammenlegungsplan hat der Beschwerdeführer Berufung erhoben. Die belangte Behörde holte zu den Berufungsausführungen des Beschwerdeführers ein Gutachten von ihrem auf dem Gebiet der Agrartechnik und auf... mehr lesen...
Index: L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht80/06 Bodenreform
Norm: AgrBehG 1950 §5 Abs2;AgrVG §1;AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52 Abs1;AVG §52;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG Slbg 1973 §21 Abs1 idF 1979/029;FlVfLG Slbg 1973 §21 Abs8 idF 1979/029;
Rechtssatz: Der Landesagrarsenat muß sich kei... mehr lesen...
Mit einer als Bescheid bezeichneten Erledigung vom 5. November 1987 ordnete die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde (ABB) unter Abschnitt A auf der Grundlage der §§ 22 Abs. 1 und 20 Abs. 1 des Niederösterreichischen Flurverfassungs-Landesgesetzes 1975, LGBl. 6650-3, (FLG) im Zusammenlegungsverfahren S. die vorläufige Übernahme an, die mit 20. November 1987 in Kraft treten sollte, erließ dazu unter Abschnitt B gemäß § 113 Abs. 7 FLG einige Überleitungsbestimmungen und schloß unte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AgrVG §1;AgrVG §7a Abs4;AVG §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/07/0024 E 15. Juni 1982 VwSlg 10758 A/1982 RS 2(hier: ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Für die
Begründung: der Entscheidungspflicht kommt es nicht darauf an, ob das Verfahren, in welchem ein Antrag gestellt wurde, von Amts wegen einzuleiten oder fortzuführen ist. Auch dann, wenn eine Partei einen Antr... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren W hat die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde (AB) durch Auflage zur allgemeinen Einsicht in der Zeit vom 24. Oktober 1988 bis 7. November 1988 den Zusammenlegungsplan (Bescheid vom 29. September 1988) erlassen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung der Beschwerdeführerin wies die belangte Behörde mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 30. April 1991 gemäß § 66 Abs. 4 AVG im Zusammenhang mit § 17 Abs. 1, 6, 7 und 8 Flurverfassungs-Landes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AgrVG §1;AVG §44;
Rechtssatz: Weder das AgrVG noch das gemäß dessen § 1 - unbeschadet der im AgrVG enthaltenen Änderungen und Ergänzungen - anzuwendende AVG enthält eine zwingende Bestimmung, aus der sich eine Verpflichtung der Behörde ergibt, den Verfahrensparteien Verhandlungsprotokolle zu übermitteln. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der Beschwerdeführer ist Mitglied der Agrargemeinschaft L., deren Verwaltungssatzung im § 8 Abs. 4 bestimmt, daß gegen Vollversammlungsbeschlüsse überstimmte Mitglieder binnen einer Woche an die Agrarbehörde schriftlich Einspruch erheben können, während Mitgliedern, die einer Vollversammlung ferngeblieben sind, gegen Beschlüsse der versäumten Vollvers... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AgrVG §1;AVG §1;AVG §63 Abs5;FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Tir 1978 §36 Abs1;FlVfLG Tir 1978 §37 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Vorschriften der Verfahrensgesetze über Rechtsmittel sind dort nicht anzuwenden, wo Organisationsvorschriften von Selbstverwaltungskör... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. Oktober 1988 gab die Agrarbezirksbehörde Villach (ABB) gemäß § 51 Abs. 2 des Kärnter Flurverfassungs-Landesgesetzes 1979, LGBl. Nr. 64/1979, (FLG) in Verbindung mit § 7 Abs. 5 der geltenden Satzungen der mitbeteiligten Partei (MP) den Minderheitsbeschwerden des Beschwerdeführers und der A. F. statt und behob den Beschlußpunkt 3. der ordentlichen Vollversammlung der mitbeteiligten Partei vom 4. April 1988, mit welchem das Eigenjagdgebiet "G" mehrheitlich an H. L. um... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AgrVG §1;AVG §66 Abs2;FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs2;FlVfLG Krnt 1979 §51;
Rechtssatz: Durch die Behebung des Bescheides der Agrarbezirksbehörde betreffend die Stattgebung einer Minderheitenbeschwerde gegen den Vollversammlungsbeschluß einer Agrargemeinschaft durch den La... mehr lesen...
I. 1. Mit Verordnung vom 22. Februar 1990 (kundgemacht in der am 15. März 1990 herausgegebenen Nummer 5 der Amtlichen Nachrichten der Niederösterreichischen Landesregierung, Jahrgang 1990) hatte die NÖ Agrarbezirksbehörde (ABB) das Zusammenlegungsverfahren XY eingeleitet. In dieses Verfahren waren u.a. auch die im Eigentum der Beschwerdeführerin stehenden, im Zusammenlegungsgebiet liegenden Grundstücke Nr. nn, nn/1 und nn/2, alle KG XY, einbezogen worden. 2. Mit Bescheid vom 25. J... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AgrVG §1;AgrVG §9;AVG §52;AVG §54;
Rechtssatz: Weder das gem § 1 AgrVG in den Angelegenheiten der Bodenreform für die Agrarbehörden grundsätzlich Anwendung findende AVG noch die besonderen Bestimmungen des AgrVG für das Verfahren vor den Agrarsenaten sehen die Beiziehung von Parteien zu Ermittlungen von Sachverständigen an Ort und Stelle vor (Hinweis E 18.10.1989, 89/02/0123... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. September 1987 verweigerte das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) gemäß § 38 Abs. 6 des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1978, LGBl. Nr. 54, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 18/1984 (TFLG) der im Abhandlungsprotokoll nach JH bzw. dem geschlossenen Erbübereinkommen zwischen MH, TH und der Beschwerdeführerin vorgesehenen Übertragung der 14 persönlichen Grasrechte des JH an der Agrargemeinschaft Sidanalpe, Liegenschaft EZ 4... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AgrVG §1;AVG §7 Abs1;B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;MRK Art6 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, ob infolge des Bestehens eines dienstrechtlichen Abhängigkeitsverhältnisses des Berichterstatters einer Kollegialbehörde gegenüber deren Vorsitzenden Grundsätze eines fairen Verfahrens verletzt werden, betrifft ein verfassungsges... mehr lesen...
Die Agrarbezirksbehörde Klagenfurt (ABB) räumte mit Bescheid vom 23. Jänner 1986 zugunsten der im Eigentum von K stehenden Grundparzelle 554 KG St ein zeitlich unbefristetes Bringungsrecht nach dem Kärntner Güter- und Seilwege-Landesgesetz 1969, LGBl. Nr. 46 (GSLG) ein; dieses besteht in dem Recht, eine Bringungsanlage in Form einer Forststraße über die GP 559/3 (seinerzeit im Eigentum von Manfred und Ilse N, nunmehr im Eigentum ihrer Kinder Doris - der Beschwerdeführerin - und Dietma... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Erkenntnis ergibt sich übereinstimmend folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde (ABB) vom 24. Juni 1985 wurde das Flurbereinigungsverfahren K zur rechtlichen Neuordnung und Neueinteilung der Besitzverhältnisse und Schaffung der erforderlichen Aufschließungsmöglichkeiten, die durch die seinerzeit erfolgte K-Bachregulierung notwendig geworden waren, eingeleitet. Die ABB erließ mit Bescheid vom 5. September 1988 den Besitzst... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AgrVG §1;AVG §56;AVG §68 Abs1;GSGG §1 Abs1;GSGG §2;GSLG Krnt 1969 §1 Abs1;VVG §4;
Rechtssatz: Bringungsrechte sind Realrechte und berechtigen bzw belasten den jeweiligen Eigentümer der Grundstücke, zu deren Gunsten bzw zu deren Lasten ein Bringungsrecht eingeräumt ist. Der das Bringungsrecht einräumende ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht
Norm: AgrBehG 1950 §7 Abs2 Z3;AgrVG §1;AVG §69 Abs4;AVG §70 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Unter der im Instanzenzug übergeordneten Behörde gem § 70 Abs 3 AVG ist jene Behörde zu verstehen, die in der im wiederaufzunehmenden Verfahren entschiedenen Verwaltungssache allenfalls als instanzenmäßig ge... mehr lesen...
Die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde (AB) erließ im Zusammenlegungsverfahren MM den Zusammenlegungsplan durch Auflage zur allgemeinen Einsicht in der Zeit vom 12. bis 26. Juni 1990. Gegen diesen Bescheid haben unter anderem die Beschwerdeführer eine am 9. Juli 1990 zur Post gegebene und am 10. Juli 1990 bei der AB eingelangte gemeinsame Berufung erhoben. Mit am 13. März 1991 bei der belangten Behörde eingelangter Eingabe vom 11. März 1991 stellten die Beschwerdeführer gemäß §... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AgrVG §1;AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;FlVfGG §1;FlVfLG NÖ 1975 §1;
Rechtssatz: Allein der Umstand, daß es sich bei einem Zusammenlegungsverfahren um eine komplexe Materie handelt, kann nicht ausreichen, um vom Vorliegen eines unüberwindlichen, einer im Sinne des § 73 Abs 1 AVG... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. August 1988 verpflichtete das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) gemäß § 19 des Tiroler Güter- und Seilwege-Landesgesetzes - GSLG 1970, LGBl. Nr. 40/1970, in Verbindung mit den §§ 2, 12, 17 und 19 der Satzung der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Bringungsgemeinschaft aufgrund des Antrages von deren Obmann auf Eintreibung von Leistungsrückständen die Beschwerdeführer zur ungeteilten Hand, insgesamt S 8... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AgrVG §1;AgrVG §10;AgrVG §9 Abs1;AVG §55;
Rechtssatz: Die Vorschriften des § 9 Abs 1 und des § 10 AgrVG schließen nicht aus, daß gem § 55 AVG (§ 1 AgrVG) während des Verfahrens mittelbare Beweisaufnahmen und Erhebungen ua durch einzelne dazu bestimmte amtliche Organe vorgenommen werden, die der beauftragenden Beh zuzurechnen sind. European Case ... mehr lesen...