RS Vwgh 1992/12/1 92/07/0142

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Veröffentlicht am 01.12.1992
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AgrVG §1;
AgrVG §9;
AVG §52;
AVG §54;

Rechtssatz

Weder das gem § 1 AgrVG in den Angelegenheiten der Bodenreform für die Agrarbehörden grundsätzlich Anwendung findende AVG noch die besonderen Bestimmungen des AgrVG für das Verfahren vor den Agrarsenaten sehen die Beiziehung von Parteien zu Ermittlungen von Sachverständigen an Ort und Stelle vor (Hinweis E 18.10.1989, 89/02/0123).

Schlagworte

Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme Fragerecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992070142.X02

Im RIS seit

01.12.1992

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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