Entscheidungen zu § artikel1zu8 StadtErnG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-14 von 14

TE OGH 1999/6/15 5Ob161/99h

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Entscheidung | OGH | 15.06.1999

RS OGH 1995/9/21 5Ob51/95

Norm: StadtErnG §8, StadtErnG §9
Rechtssatz: Die Rechtsfolgen nach den §§ 8 und 9 StadtErnG sind mit der Lage des betreffenden Grundstückes im Assanierungsgebiet unabhängig davon verbunden, ob die Baulichkeiten auf dem betreffenden Grundstück einer Assanierung bedürfen oder nicht und daher im letztgenannten Fall bescheidmäßig von Assanierungsmaßnahmen ausgenommen werden (unter Ablehnung der Ansicht von Bujatti/Kazda, Das StadtErnG und das Boden... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.09.1995

TE OGH 1995/9/21 5Ob51/95

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Entscheidung | OGH | 21.09.1995

TE OGH 1992/5/26 5Ob51/92

Begründung: Mit Verordnung der Wiener Landesregierung vom 29. April 1991, LGBl. Nr. 23, wurden Teile des zweiten Wiener Gemeindebezirkes zum Assanierungsgebiet erklärt. Gemäß § 2 dieser Verordnung gehört auch das Grundstück ***** der EZ ***** KG L***** zu diesem Assanierungsgebiet. Die genannte Verordnung wurde noch am 29. April 1991 kundgemacht; sie ist daher gemäß § 5 Abs 1 des Gesetzes über das Gesetzblatt der Stadt Wien, LGBl. 1945/1, frühestens am 30. April 1991 in Kraft getr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.05.1992

TE OGH 1992/4/28 5Ob54/92

Begründung: Mit Verordnung der Wiener Landesregierung vom 29.April 1991, LGBl. Nr.24, wurden Teile des zweiten Wiener Gemeindebezirkes zum Assanierungsgebiet erklärt. Gemäß § 2 dieser Verordnung gehört auch das Grundstück 616/4 der EZ ***** Grundbuch 01657 Leopoldstadt zu diesem Assanierungsgebiet. Die Kundmachung dieser Verordnung erfolgte am 29.April 1991, sodaß die Verordnung gemäß § 5 Abs.1 des Gesetzes über das Gesetzblatt der Stadt Wien, LGBl. 1945/1, frühestens am 30.April 19... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.04.1992

TE OGH 1992/4/28 5Ob50/92

Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Antragstellerin, ihr ob den 124/7.204 Anteilen (Eigentumswohnung) der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft auf Grund der Kaufverträge vom 13. 12. 1990 und 1. 2. 1991 die Einverleibung des Eigentumsrechtes sowie die Einverleibung des Pfandrechtes für eine Darlehensforderung von S 1,100.000,- s.A. zugunsten einer darlehensgewährenden Bank zu bewilligen, mit folgender
Begründung: ab: Mit Verordnung der Wiener Landesregierun... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.04.1992

TE OGH 1992/4/28 5Ob55/92

Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Erstantragstellerin auf Einverleibung des Eigentumsrechts für sie ob der im
Kopf: dieses Beschlusses genannten Liegenschaft auf Grund des Kaufvertrages vom 1. 10. 1990 sowie den Antrag der Zweitantragstellerin auf Einverleibung eines Pfandrechtes zu ihren Gunsten ob dieser Liegenschaft ab. Es begründete seine Entscheidung wie folgt: Mit Verordnung der Wiener Landesregierung vom 29. 4. 1991, WrLGBl. 1991/24, sei unter anderem das den G... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.04.1992

RS OGH 1992/4/7 5Ob47/92, 5Ob27/92, 5Ob28/92, 5Ob29/92, 5Ob41/92, 5Ob50/92, 5Ob54/92, 5Ob55/92, 5Ob5

Norm: AußStrG §9 IGBG §122 BStadtErnG §8StadtErnG §9StadtErnG §31 Abs3
Rechtssatz: Dieses besondere gesetzliche Vorkaufsrecht setzt einen Bedarf der Gemeinde für die von ihr wahrzunehmenden öffentlichen Zwecke voraus (§ 8 Abs 1 StadtErnG), sodass jede Umgehung der Genehmigungspflicht von Rechtsgeschäften unmittelbar in die öffentlichen Interessen der "vorkaufsberechtigten" Gemeinde eingreift. An ihrer Rekurslegitimation zur Abwehr von Grundbuch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.04.1992

TE OGH 1992/4/7 5Ob27/92

Begründung: Mit Verordnung der Wiener Landesregierung vom 29. April 1991, LGBl. Nr. 25, wurden Teile des zweiten Wiener Gemeindebezirkes zum Assanierungsgebiet erklärt. Gemäß § 2 dieser Verordnung gehört auch das Grundstück ***** der EZ ***** Grundbuch 01657 Leopoldstadt zu diesem Assanierungsgebiet. Die Kundmachung dieser Verordnung erfolgte am 29. April 1991, sodaß die Verordnung gemäß § 5 Abs 1 des Gesetzes über das Gesetzblatt der Stadt Wien, LGBl. 1945/1, frühestens am 30. Apri... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.04.1992

TE OGH 1992/4/7 5Ob29/92

Begründung: Mit Verordnung der Wiener Landesregierung vom 29. April 1991, LGBl. Nr. 24, wurden Teile des zweiten Wiener Gemeindebezirkes zum Assanierungsgebiet erklärt. Gemäß § 2 dieser Verordnung gehört auch das Grundstück ***** der EZ ***** KG Leopoldstadt zu diesem Assanierungsgebiet. Die genannte Verordnung wurde noch am 29. April 1991 kundgemacht; sie ist daher gemäß § 5 Abs 1 des Gesetzes über das Gesetzblatt der Stadt Wien, LGBl. 1945/1, frühestens am 30. April 1991 in Kraf... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.04.1992

TE OGH 1992/4/7 5Ob28/92

Begründung: Die Antragsteller begehrten auf Grund des notariellen Übergabsvertrages vom 8.Oktober 1990, des zu TZ 5411/90 ergangenen Rangordnungsbeschlusses und anderer Urkunden ob den der Therese S***** gehörenden 66/3743-Anteilen (B-LNR 25) an der Liegenschaft EZ *****, womit das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr 27 im Haus ***** untrennbar verbunden ist, 1.) die Einverleibung des Eigentumsrechtes je zur Hälfte im Rang der Anmerkung TZ 5411/90 für die Antragsteller und die Verb... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.04.1992

TE OGH 1992/4/7 5Ob47/92

Begründung: Das Erstgericht wies den am 6.September 1991 beim Erstgericht eingebrachten Antrag der Antragstellerin, ihr auf Grund des Kaufvertrages vom 17.Dezember 1990 (und anderer für die Bewilligung des Antrages erforderlicher Urkunden) die Einverleibung des Eigentumsrechtes ob der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft zu bewilligen, ab. Es begründete seine Entscheidung damit, daß mit Verordnung der Wiener Landesregierung vom 29.April 1991, LGBl 1991/24, unter andere... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.04.1992

TE OGH 1992/4/7 5Ob41/92

Begründung: Das Erstgericht wies die Anträge der Antragstellerin, ihr auf Grund des Kaufvertrages vom 19.September 1990, mehrerer Löschungserklärungen sowie anderer für die Bewilligung erforderlicher Urkunden ob der oben genannten Liegenschaft 1.) die Einverleibung des Eigentumsrechtes im Range der zu TZ 4673/90 angemerkten Rangordnung und 2.) die Einverleibung der Löschung verschiedener Pfandrechte (darunter des unter C-LNR 5 a zu Gunsten der *****sparkasse ***** einverleibten ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.04.1992

RS OGH 1984/11/12 1Ob25/84, 1Ob9/87

Norm: JN §1 DIb1StadtErnG §6 Abs7StadtErnG §8
Rechtssatz: § 6 Abs 7 StadtErnG schließt auch für den Fall einer negativen Entscheidung des Strafgerichtes ein weiteres Verfahren vor dem Zivilgericht nicht aus; einer ungeachtet einer negativen Entscheidung des Strafgerichtes gemäß § 8 StEG eingebrachten Klage steht daher der Rechtsweg offen. Entscheidungstexte 1 Ob 25/84 Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.11.1984

Entscheidungen 1-14 von 14

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