Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §8 Abs4;ErbStG §8 Abs5;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, stellt sich nach § 8 Abs. 5 ErbStG der im Abs. 4 umschriebene Erhöhungsbetrag als Mindeststeuer dar, die unter allen Umständen einzuheben ist, auch wenn der Nachlass infolge Überschuldung zu keiner Erbschaftssteuer führen könnte, wenn zum Nachlass Liegenschaften nicht gehö... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Eine Inländerin, die u.a. Eigentümerin einer bebauten Liegenschaft in Wien (mit einem zuletzt festgestellt gewesenen Einheitswert von S 722.000,--) gewesen war, war am 9. Mai 1989 gestorben. Im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung war ein Reinnachlaß (Aktiva: S 743.499,82 einschließlich der mit dem genannten Einheitswert bewerteten Liegenschaft; Passiva: S 730.854,88 ohne 1. die Gebühren des Sachverständigen He... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §8 Abs4;ErbStG §8 Abs5; Beachte Abweichende Rechtsprechung eines anderen Tribunal:VfGH 24. September 2003, B 706/00; Besprechung in:ÖStZB 1993, 307; NZ 2004/5, S 141; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0010 E 30. Juni 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 8 Abs 5 ErbStG 1955 stellt sich der in § 8 Abs 4 ErbStG 1955 umschriebene Erhöhungsbetrag als Mindeststeu... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Am 8. Dezember 1984 war Dkfm. Gerold B ... (in der Folge: Erblasser) ohne Hinterlassung einer (gültigen) Erklärung seines letzten Willens (über sein ganzes Vermögen) gestorben. Die Erstbeschwerdeführerin (die Ehegattin des Erblassers) sowie die Zweit- und die Drittbeschwerdeführerin (die Töchter des Erblassers) hatten je zu einem Drittel bedingte (mit Vorbehalt der Rechtswohltat des Inventars) Erbserklärungen ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §8 Abs4;ErbStG §8 Abs5; Beachte Abweichende Rechtsprechung eines anderen Tribunal:VfGH 24. September 2003, B 706/00; Besprechung in:NZ 2004/5, S 141; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0010 E 30. Juni 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 8 Abs 5 ErbStG 1955 stellt sich der in § 8 Abs 4 ErbStG 1955 umschriebene Erhöhungsbetrag als Mindeststeuer dar, die unter... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §8 Abs4;ErbStG §8 Abs5; Beachte Abweichende Rechtsprechung eines anderen Tribunal:VfGH 24. September 2003, B 706/00; Besprechung in:NZ 2004/5, S 141;
Rechtssatz: Nach § 8 Abs 5 ErbStG 1955 stellt sich der in § 8 Abs 4 ErbStG 1955 umschriebene Erhöhungsbetrag als Mindeststeuer dar, die unter allen Umständen einzuheben ist, auch wenn die Zuwendung an sich steu... mehr lesen...