Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §309;ABGB §312;ABGB §431;ABGB §943;ErbStG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0006 E 3. September 1987 VwSlg 6239 F/1987 RS 2 Stammrechtssatz Bei Liegenschaften stellt die Übergabe einer einverleibungsfähigen Schenkungsurkunde noch nicht die Ausführung der Schenkung dar. Ebensowenig stellt die Unterfertigung eines... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §309;ABGB §312;ABGB §431;ABGB §943;ErbStG;
Rechtssatz: Bei Liegenschaften stellt die Übergabe einer einverleibungsfähigen Schenkungsurkunde noch nicht die Ausführung der Schenkung dar. Ebensowenig stellt die Unterfertigung eines Kaufvertrages eine Besitzübertragung dar. Notwendig ist gleichfalls die Übergabe der Sache... mehr lesen...
Im Jahre 1957 hatte der damalige Ehegatte der Beschwerdeführerin Oskar S. mit der XY Versicherungsanstalt einen Versicherungsvertrag auf den Ab- und Erlebensfall abgeschlossen, in dem er unwiderruflich die Beschwerdeführerin zur Begünstigten bestimmte. In dem aus Anlaß der Ehescheidung vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien abgeschlossenen Scheidungsvergleich vom 26. August 1969 verpflichtete sich Oskar S. u. a., der Beschwerdeführerin einen monatlichen, wertgesicherten... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §7;
Rechtssatz:
Die anzuwendende Steuerklasse (§ 7 ErbStG) richtet sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld. Die anzuwendende Steuerklasse (Paragraph 7, ErbStG) richtet sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1983:1982150... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1380; ABGB §799; ABGB §865;ErbStG §2 Abs2 Z4;ErbStG §7; ABGB § 1380 heute ABGB § 1380 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 799 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §83;ErbStG; BAO § 83 heute BAO § 83 gültig ab 01.01.9000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 83 gültig von 01.01.2026 bis 01.01.9000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 ... mehr lesen...