Mit Schenkungsvertrag vom 11. August/26. August 1993 schenkte der in B, Deutschland, wohnhafte Franz G. seinem Sohn Dr. Andreas G., dem Beschwerdeführer, die Liegenschaft EZ 724, Grundbuch K. Punkt V. der Vertragsurkunde lautet auszugsweise: "V. Die Besitzübergabe an den schenkungsgegenständlichen Liegenschaften erfolgte an Dr. Andreas G. (Einlagezahl 724) am 1.7.1990 ..., somit vor Unterfertigung dieses Vertrages durch Besichtigung der Liegenschaften... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §295 Abs1;ErbStG §19 Abs2;ErbStG §19 Abs3;
Rechtssatz: Ein Einheitswertbescheid stellt hinsichtlich eines Schenkungssteuerbescheides einen Feststellungsbescheid iSd § 295 Abs 1 BAO dar, sodaß eine Herabsetzung des Einheitswertes die Voraussetzungen für eine Folgeänderung nach dieser Bestimmung erfüllt. Europ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Alleinerbin nach ihrem am 19. November 1985 verstorbenen Ehegatten. Unter den Verlassenschaftsaktiven befanden sich ua Geschäftsanteile an GmbHs. Die gemeinen Werte dieser Geschäftsanteile wurden durch das zuständige Finanzamt für Körperschaften zum 1. Jänner 1983 gemäß § 189 Abs 1 BAO einheitlich und gesondert festgestellt. Die belangte Behörde hat in dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid die festgestellten Werte der Besteuerung zug... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §1 Abs2;BewG 1955 §71 Abs2;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990160213.X01 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Index: Stempel- und Rechtsgebühren32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ErbStG §19 Abs3GebG 1957GrEStG 1955 §12 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/15/0072 E 22. September 1983 RS 1 Stammrechtssatz Das GebührenG kennt keine dem § 19 Abs 3 ErbStG bzw dem § 12 Abs 3 GrEStG analoge Bestimmung über die Festsetzung eines besonderen Einheitswertes (Hinweis E 18.11.1971, ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §19 Abs3;
Rechtssatz:
Die im § 19 Abs 3 ErbStG angesprochene Änderung der Verhältnisse zwischen dem unmittelbar vorausgegangenen Feststellungszeitpunkt und dem Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld schließt auch Änderungen ein , die zeitlich mit dem zweitgenannten Zeitpunkt zusammenfallen (Hinweis E 16.9.1982, 81/15/0029). Die im Paragraph 19, Absatz 3, ErbStG a... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ErbStG §19 Abs3;GebG 1957;GrEStG 1955 §12 Abs3;
Rechtssatz:
Das GebührenG kennt keine dem § 19 Abs 3 ErbStG bzw dem § 12 Abs 3 GrEStG analoge Bestimmung über die Festsetzung eines besonderen Einheitswertes (Hinweis E 18.11.1971, 1209/70). Das GebührenG kennt keine dem Paragraph 19, Absatz 3, ErbStG bzw dem Paragraph 12, Abs... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §19 Abs3; Beachte y10882;
Rechtssatz:
Nach § 19 Abs 3 ErbStG ist ein besonderer Einheitswert nur festzustellen, wenn sich in einem bestimmten Falle die Wertverhältnisse oder Artverhältnisse eines Grundstückes ZWISCHEN dem unmittelbar dem Entstehen der Steuerschuld vorausgegangenen Feststellungszeitpunkt und dem Zeitpunkte des Entstehens der Steuersch... mehr lesen...