RS Vwgh 1983/10/13 82/15/0143

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Veröffentlicht am 13.10.1983
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §19 Abs3;

Rechtssatz

Die im § 19 Abs 3 ErbStG angesprochene Änderung der Verhältnisse zwischen dem unmittelbar vorausgegangenen Feststellungszeitpunkt und dem Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld schließt auch Änderungen ein , die zeitlich mit dem zweitgenannten Zeitpunkt zusammenfallen (Hinweis E 16.9.1982, 81/15/0029).Die im Paragraph 19, Absatz 3, ErbStG angesprochene Änderung der Verhältnisse zwischen dem unmittelbar vorausgegangenen Feststellungszeitpunkt und dem Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld schließt auch Änderungen ein , die zeitlich mit dem zweitgenannten Zeitpunkt zusammenfallen (Hinweis E 16.9.1982, 81/15/0029).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982150143.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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