Entscheidungsgründe: Gegenstand des Verfahrens ist ein Unfall, den der Kläger am 9. 2. 2004 auf dem Weg von seiner Arbeitsstätte bei der E***** Elektro- und Kunststofftechnik GmbH in B***** zur Universität Salzburg erlitt. Der Kläger absolvierte nach dem Abbruch der Schulausbildung an der HTL für Maschinenbau die Lehre zum Elektroinstallateur und schloss im Jahr 1992 die Werkmeisterausbildung für industrielle Elektronik erfolgreich ab. Seit 3. 6. 1991 ist er bei der E***** Elektro- ... mehr lesen...
Begründung: Der aus Polen stammende Kläger kam im Sommer 1988 als Flüchtling nach Österreich, wo er um politisches Asyl ansuchte. Er wurde von der Schaustellerin Hedwig H*****, die gemeinsam mit ihrem Gatten Werner H***** als Schausteller mit Autodrom, Schaukeln udgl auf verschiedenen Jahrmärkten tätig war, angesprochen, ob er als Helfer bei ihnen arbeiten wolle. Der Kläger, der eine Arbeitsgenehmigung benötigte, sagte den Ehegatten H***** zu und begann mit Anfang April 1988 (geme... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hatte ab 5. 8. 1993 eine Berechtigung für die Ausübung des Handelsgewerbes (Außenhandel) und war ab diesem Zeitpunkt Mitglied der Wiener Wirtschaftskammer. Bis zum Unfallstag (2. 11. 1995) war sie im Bereich des Einzelhandels mit Stoffen, Wohnaccessoires und Geschenkartikeln selbständig erwerbstätig, und zwar als freie Handelsvertreterin auf prozentueller Basis vor allem für die Firmen "C*****" und B*****. Zu ihren Kunden zählte auch eine Frau S*****, die ... mehr lesen...
Begründung: Nach der im vorliegenden Fall bereits maßgebenden Neuregelung der Revisionszulässigkeit im arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren durch die Zivilverfahrens-Novelle 2002, BGBl I 2002/76 (vgl Art XI Abs 6), ist gegen das Urteil des Berufungsgerichtes die Revision nach § 502 Abs 1 ZPO nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Prozessrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Ehemann der Erstklägerin und der Vater der zweit- und drittklagenden Parteien, Johann F*****, verrichtete am 23. 9. 2001 seinen Dienst an seinem Arbeitsplatz, dem Postamt ***** in Wien. Dort hatte er um 19.00 Uhr offiziellen Dienstschluss. Durch Rationalisierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen waren F***** und seine Arbeitskollegen Gerhard F***** und Manfred H***** verunsichert. So sollte die Arbeitsstätte des Johann F***** nach I***** ausgegliedert und e... mehr lesen...
Begründung: Der am 17. 7. 1964 geborene Kläger war als Vizeleutnant des Österreichischen Bundesheeres aufgrund des Befehles des Militärkommandos Burgenland vom 22. 10. 2001 ab 16. 10. 2001, 0.00 Uhr in der Dauer von 60 Tagen als Mitglied der 150 Mann umfassenden Stabskompanie zum AssKdo "Süd"-StbBl zum Assistenzeinsatz an der Grenze zu Ungarn zugeteilt. Als Mitglied des 31 Mann starken Vorkommandos der Stabskompanie fuhr er aufgrund eines dienstlichen Befehls am 16. 10. 2001 an se... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist geschäftsführender (Allein-)Gesellschafter der Manfred R***** Event-, PR- & Werbe GesmbH (im Folgenden kurz "R***** GmbH"), ein auf den Event- und Marketingbereich spezialisiertes Unternehmen mit Gewerbeberechtigungen als Public Relations-Berater und als Werbeagentur. Hinsichtlich dieser Tätigkeit ist der Kläger - wie sich aus dem Anstaltsakt ergibt - in der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG, in der Unfallversicherung nach dem ASVG teilve... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Sicherheitswachebeamtin bei der Bundespolizeidirektion Wien und Angehörige des Polizeikaders "Kader Alpin". Vom 20. 1. bis 25. 1. 2001 fanden in Windischgarsten die Polizei-Europameisterschaften im alpinen und nordischen Schilauf statt. Mit Erlass des Bundesministeriums für Inneres vom 12. 1. 2001 wurde den Bundespolizeidirektionen und der Schulabteilung der Bundespolizeidirektion Wien mitgeteilt, dass bestimmte Beamte des Polizeikaders, darunter auch di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine Lehrerin an der Volksschule 1210 Wien, Pastorstraße 29, nahm vom 3. bis 7. Juli 2000 an den "Waldviertler Sporttagen" in Zwettl teil, einer freiwilligen Fortbildungsveranstaltung des Pädagogischne Instituts des Bundes für Niederösterreich. Am 5. Juli 2000 wurden im Rahmen dieser Veranstaltung bis 12.00 Uhr Kurse angeboten. Der Nachmittag stand zur freien Verfügung. Der Veranstalter hat für die Freizeitgestaltung an diesem freien Nachmittag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 27. 1. 2000 bei Verrichtung seines Dienstes als Sicherheitswachebeamter einen Dienstunfall, welchen er seinem unmittelbaren Vorgesetzten Josef S***** meldete. Josef S***** übergab in der Folge dem Kläger das Formular einer Krankheitsbestätigung mit dem Auftrag, zu einem Arzt zu gehen und diese Krankheitsbestätigung ausfüllen zu lassen. Der Kläger erklärte daraufhin, dass er nach Hause fahren werde und sich zu seinem Hausarzt begeben werd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung der Vorinstanzen, dass der Unfall des Klägers kein Arbeitsunfall iSd § 175 Abs 1 ASVG sei, weil er beim Lüften nach der Reinigung eines für die künftige Verwendung als Atelier vorgesehenen Raumes am Zweitwohnsitz des Klägers auf dem Lande passierte, ist zutreffend. Obgleich dieser Hinweis auf die Richtigkeit des Urteils und der
Begründung: des Berufungsgerichtes nach § 510 Abs 3 zweite... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, dass ein den Bestimmungen des § 175 Abs 1, § 176 Abs 1 Z 4 sowie § 176 Abs 1 Z 6 ASVG zu unterstellender Arbeitsunfall nicht vorlag, ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Den Revisionsausführungen ist noch Folgendes entgegenzuhalten: Die im angefochtenen Urteil enthaltene re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4. 10. 1929 geborene Kläger war am Unfallstag (9. 10. 1997) als hauptberuflicher Betriebsführer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gemäß § 3 Abs 1 Z 1 iVm § 2 Abs 1 Z 1 BSVG bei der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern in der Unfallversicherung pflichtversichert. Der am 4. 10. 1929 geborene Kläger war am Unfallstag (9. 10. 1997) als hauptberuflicher Betriebsführer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gemäß Paragraph... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Franz R*****, der Ehemann der Erstklägerin und Vater des Zweitklägers, verstarb am 31. 3. 1999 an den Folgen eines Unfalls. Er hatte bis zu diesem Zeitpunkt als selbständig Erwerbstätiger eine Bau- und Möbeltischlerei samt Möbelhandlung betrieben. Am Unfallstag begab er sich gegen 20 Uhr in ein Cafe, weil ihm der Betreiber dieses Lokals bereits Anfang 1998 unverbindlich einen Auftrag über einen Türeinbau in Aussicht gestellt hatte, den er nunmehr besprechen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die seit 2. 11. 1997 an der Akademie St. A***** des Krankenhauses der B***** S***** in W***** als Lehrtherapeutin beschäftigte Klägerin erlitt am Samstag, dem 29. 11. 1997 auf der Fahrt von ihrem Wohnort Raab nach Linz einen Verkehrsunfall, bei dem sie schwer verletzt wurde. Sie befand sich auf der Fahrt nach Linz, um dort in der Buchhandlung "Amadeus" das Lehrbuch "Physiologie des Menschen" zu kaufen, das sie für ihre ab Montag, dem 1. 12. 1997 vorgesehen s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist gemäß § 46 Abs 3 ASGG auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des Abs 1 leg cit zulässig, jedoch nicht berechtigt. Die Revision ist gemäß Paragraph 46, Absatz 3, ASGG auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des Absatz eins, leg cit zulässig, jedoch nicht berechtigt. Vielmehr ist die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren ... mehr lesen...
Begründung: Der am 8. 7. 1964 geborene Kläger war bei der S***** Holzindustrie Gesellschaft mbH (im folgenden kurz Firma S*****), im Waldviertel, beschäftigt und war (seit Oktober 1995 [laut Anstaltsakt St 61]) als Verkaufsleiter in deren Werk in Z*****, Tschechische Republik, tätig. Sein Vorgesetzter war der Betriebs- und Produktionsleiter Ing. Wilhelm E*****, der damals wie der Kläger in Z***** wohnte. Im Mai 1996 wurden im Betriebsgebäude der Firma S***** in Z***** Umbauarbei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß es genügt, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Den Revisionsausführungen ist folgendes entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß es genügt, auf diese Ausführungen zu verweisen (Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO). Den Revisionsausführungen ist folgendes e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO und eine Aktenwidrigkeit nach § 503 Z 3 ZPO liegen nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Wenn der Revisionswerber unter dem Rechtsmittelgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens die Unvollständigkeit der Feststellungen rügt, macht er einen Aspekt der rechtlichen Beurteilung geltend (Kodek in Re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1. 11. 1995 bei der H***** K***** Seilbahn- und Lift GesmbH & Co KG als Prokurist tätig. Seine Arbeitgeberin, die im Sommer sieben bzw im Winter sechzig Personen beschäftigt, ist zusammen mit anderen Liftbetreibergesellschaften der D*****region Mitglied der ARGE D***** (im folgenden kurz ARGE genannt). Zu den Aufgaben dieser ARGE gehören unter anderem die gemeinsame Werbung sowie die Prospekt- und Preisgestaltung. Die K***** Zeitung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 24. 1. 1954 geborene Kläger ist Bürgermeister seiner Heimatgemeinde P***** sowie seit 2. 5. 1994 als Angehöriger der Landtagspartei der Österreichischen Volkspartei Abgeordneter zum Salzburger Landtag; er gehört auch dem Sportausschuß der ÖVP-Landtagsfraktion an. Am Fronleichnamstag, dem 6. 6. 1996, fand in A***** ein Fußballspiel Politiker gegen Journalisten und Sportler im Rahmen des "Ersten Sport-Forums A*****" statt. Es handelte sich hiebei um m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 5.7.1967 geborene Klägerin fährt täglich von ihrer Wohnung in Sarleinsbach zu ihrer Arbeitsstätte in Marchtrenk. Sie legt diese Wegstrecke von 57 km, für die sie pro Richtung rund eine Stunde benötigt, mit ihrem privaten PKW zweimal am Tag zurück. Eine zumutbare Möglichkeit, die Arbeitsstätte mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zu erreichen, besteht nicht. Die Klägerin benützt ihren PKW unter der Woche praktisch ausschließlich für die Fahrten zwisch... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs1B-KUVG §90 Abs1
Rechtssatz: Trägt eine Weihnachtsfeier den Charakter einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung, dann steht sie grundsätzlich auch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Mit der Beendigung der Betriebsveranstaltung endet auch der Unfallversicherungsschutz. Entscheidungstexte 10 ObS 246/95 Entscheidungstext OGH 12.03.1996 10 ObS ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §175 Abs2 Z1B-KUVG §90 Abs1B-KUVG §90 Abs2 Z1
Rechtssatz: Eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung endet ganz allgemein, wenn sie nicht mehr von der Autorität des Dienstgebers oder der von ihm beauftragten Person getragen ist. Nicht entscheidend ist, ob im Verhältnis zur Gesamtzahl der Teilnehmer noch ein ins Gewicht fallender Teil der Betriebsangehörigen anwesend ist. Das Ende der Gemeinschaftsveranstaltung tritt a... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §175 Abs2 Z1B-KUVG §90 Abs1B-KUVG §90 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung behält im Regelfall ihren dienstlichen Charakter, bis ihre Beendigung ausdrücklich erklärt wird oder sich aus anderen Umständen ergibt. Bleiben einige Belegschaftsmitglieder nach Schluss der Betriebsveranstaltung von sich aus noch längere Zeit zusammen, so steht dieses Zusammensein in der Regel nicht mehr unter Unfallve... mehr lesen...
Norm: B-KUVG §90 Abs1
Rechtssatz: Daß der Kläger die im dienstlichen Interesse liegende Vorbereitung der Schulveranstaltung nicht an einem Schultag sondern an einem schulfreien Tag durchführte, kann den Zusammenhang mit dem die Versicherung begründenden Dienstverhältnis als Landeslehrer nicht beeinträchtigen. Entscheidungstexte 10 ObS 208/94 Entscheidungstext OGH 28.02.1995 10 ObS ... mehr lesen...